Chuya: Ein lebensfrohes Samtpfötchen wartet auf ihr Zuhause
Anzeige vom 02.12.25
35 Aufrufe
Nr. 286373178
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Preis:
250 €
Chuya wurde zusammen mit anderen Katzen in der Innenstadt gefunden. Sie müssen davor ein Zuhause gehabt haben und wurden wohl einfach vor die Tür gesetzt. Das hat Spuren hinterlassen und Chuya litt unter dem Calicivirus. Sie wurde behandelt und hat sich erholt. Aber ein Auge ist nicht vollständig abgeheilt. Es beeinträchtigt ihre Lebensqualität nicht und würde wahrscheinlich sich verbessern, wenn es im neuen Zuhause öfter gereinigt wird. Das harte Leben auf der Straße merkt man aber Chuya aber heute nicht mehr an. Sie ist lebensfroh, verspielt und klettert gerne. Sie ist sehr menschenbezogen und lässt sich gerne streicheln.
Wir vermitteln sie nicht als Freigänger, sie freut sich aber über einen vernetzten Balkon. Da könnte sie die Welt draußen beobachten, die frische Luft oder auch mal Sonnenbad genießen.
Sie könnte ihr neues Zuhause ab sofort beziehen und ist, wie all unsere Katzen, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie wurde bereits negativ auf FIV und FeLV getestet. Auch ihren EU-Heimtierausweis packt sie ins Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Bei Interesse an unserer Chuya füllen Sie bitte die Selbstauskunft für sie auf unserer Homepage aus:https://einherzfuerstreuner.de/project/chuya/
Wir vermitteln sie nicht als Freigänger, sie freut sich aber über einen vernetzten Balkon. Da könnte sie die Welt draußen beobachten, die frische Luft oder auch mal Sonnenbad genießen.
Sie könnte ihr neues Zuhause ab sofort beziehen und ist, wie all unsere Katzen, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie wurde bereits negativ auf FIV und FeLV getestet. Auch ihren EU-Heimtierausweis packt sie ins Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Bei Interesse an unserer Chuya füllen Sie bitte die Selbstauskunft für sie auf unserer Homepage aus:https://einherzfuerstreuner.de/project/chuya/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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