Finley - ruhiger Kater sucht Zuhause

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RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.21 (5 Jahre 4 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Preis:
275 €
Finley bedeutet „blonder Krieger“. Für uns bedeutet sein Name jedoch etwas anderes: ein goldener, strahlender Krieger. Ein Gewinner - nicht im Kampf gegen andere, sondern im Kampf für ein besseres Leben.

Finley lebte in einem Hof, in dem mehrere Katzen von einem Mann gefüttert wurden. Als er entdeckt wurde, war er in einem schlechten Zustand. Eine tiefe Wunde an seiner Wange benötigte dringend medizinische Versorgung. Er wurde behandelt, versorgt und durfte heilen. Mit jedem Tag wurde er kräftiger und zeigte mehr von seinem sanften, ruhigen Wesen.

Dann kam die Diagnose: Finley ist FIV-positiv. Doch das ändert nichts daran, wer er ist.

Finley ist ein außergewöhnlich ruhiger und entspannter Kater. Er liebt es, in der Nähe von Menschen zu sein, ohne sich aufzudrängen. Seine Gelassenheit berührt sofort. Mit anderen Katzen ist er verträglich. Hunde kennt er bisher nicht. Freigang kommt für ihn nicht in Frage.

FIV ist eine Viruserkrankung, die das Immunsystem schwächen kann. Dennoch können FIV-positive Katzen ein ebenso hohes Alter erreichen wie negativ getestete Katzen. Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung ist nur bei schweren Bissverletzungen möglich. Eine FIV-positive und eine FIV-negative Katze können problemlos zusammenleben, Näpfe und Kuschelplätze teilen, sofern sie sozial verträglich sind. Durch die Kastration entfällt zudem eine mögliche Übertragung über den Geschlechtsakt. Freigang kommt aufgrund der Erkrankung nicht in Frage.

Bei seiner Ausreise ist Finley kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Wer Finley ein Zuhause schenkt, schenkt einem stillen Kämpfer Sicherheit, Wärme und Würde – und bekommt im Gegenzug einen ruhigen, treuen Begleiter mit großem Herzen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/finley-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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