Zuhause gesucht für Marico

05.10.25
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285870517
RO-400001 Zalau (Cluj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.23 (2 Jahre 11 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Preis:
250 €
Marico wurde von Tierschützern auf der Straße gefunden. Alleine, verwirrt, unwissend, was er als nächstes tun soll. Wer so ein kleines, einsames Kätzchen findet, kann nicht wegsehen. So kam Marico in unsere Obhut und sucht jetzt eine Familie oder als Sprungbrett ins Leben eine Pflegestelle!Bei Marico ist kurz nach seiner Rettung FIP ausgebrochen. Glücklicherweise hat er die 84-tätige Behandlung und die darauffolgende Wartezeit überstanden und zeigt heute allen, wie fit er ist. Marico ist ein junger Kater, der entsprechend aktiv ist. Mit den vielen anderen Katzen in unserer Katzenwohnung versteht er sich sehr gut. Dabei spielt weder das Alter noch das Geschlecht eine Rolle. Gegenüber Menschen ist er zu Beginn noch schüchtern. Vermutlich, weil ihm der ganze Trubel in der Katzenwohnung zusetzt. Nur selten ist es mal ruhig und vor allem gibt es kaum Zeit, sich den einzelnen Katzen und ihren Bedürfnissen zu widmen. Doch wenn man sich ein paar Minuten mit ihm beschäftigt, taut er immer mehr auf.

Mit ein wenig Geduld und vor allem mit Futter kann man sein recht schnell Herz erobern. Die Pflegerinnen, die er kennt, dürfen ihn natürlich auch streicheln und anfassen. Marico benötigt einen Platz, wo er in Ruhe ankommen darf und man ihn nicht unter Druck setzt. Wir möchten Marico nicht als Freigänger vermitteln und auch nicht als Einzelprinz. Das Privileg von Sozialkontakten und Sicherheit soll ihm nicht genommen werden.

Bei seiner Ausreise ist er, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde er bereits negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen. Auch eine Pflegestelle würde ihm sehr dabei helfen in ein neues Leben zu starten!

Wer einen sensiblen Kämpfer mit gutem Herzen sucht, ist bei Marico definitiv richtig!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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