Schnurrt Smo dir bald um die Beine?

03.05.26 30.03.26 27 287390886
RO-400001 Zalau (Cluj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 4 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Preis:
275 €
Smo wurde vermutlich ausgesetzt und tauchte plötzlich in der Straße der Nachbarin von Lavi auf. Er wirkte verloren und kannte die Gefahren des Straßenverkehrs kaum. Zu seinem Schutz wurde er aufgenommen und in Sicherheit gebracht.

Charakterlich ist Smo zunächst etwas zurückhaltend. Er beobachtet aufmerksam und braucht einen Moment, um Vertrauen zu fassen. Doch meist dauert es nur Minuten oder wenige Stunden, bis seine Neugier überwiegt und er vorsichtig den Kontakt sucht. Er ist ruhig, unaufdringlich und verbringt einen Großteil des Tages entspannt dösend. Gleichzeitig möchte er dazugehören und zeigt auf leise, sanfte Art Interesse an seinen Menschen.

Mit anderen Katzen ist Smo gut verträglich und sollte nicht als Einzelkater gehalten werden. Auch mit Hunden kommt er zurecht. Freigang kommt für ihn nicht in Frage.

Smo ist FIV-positiv getestet. Dies ist jedoch kein Grund, ihn nicht zu adoptieren, wenn man sich in ihn verliebt. FIV ist eine Viruserkrankung, die das Immunsystem schwächen kann. Dennoch können FIV-positive Katzen ein ebenso hohes Alter erreichen wie negativ getestete Katzen. Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung ist nur bei schweren Bissverletzungen möglich. Eine FIV-positive und eine FIV-negative Katze können problemlos zusammenleben, Näpfe und Schlafplätze teilen, sofern sie sozial verträglich sind. Durch die Kastration entfällt zudem eine mögliche Übertragung über den Geschlechtsakt. Freigang kommt aufgrund der Erkrankung nicht in Frage.

In der Vergangenheit hatte Smo eine Rhinotracheitis. Gelegentlich tränen seine Augen noch leicht, was ihn im Alltag jedoch nicht beeinträchtigt.

Bei seiner Ausreise ist Smo kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Wer Smo ein Zuhause schenkt, bekommt einen ruhigen, sensiblen Kater, der Vertrauen nicht sofort verschenkt – es aber umso ehrlicher zurückgibt.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/smo/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters