Zuckersüßer Kater Grisu – Stark trotz Epilepsie

30.07.25
26.06.25
88
284995428
RO-430001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.06.25 (6 Monate 4 Tage alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
Schwarz, Weiß
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Grisu ist ein einjähriger Kater, der derzeit in einer Pflegestelle auf ein neues Zuhause wartet. Seine Geschichte ist bewegend: Er wurde völlig entkräftet, zitternd und ausgehungert in einer dunklen Gasse gefunden. In seinen Augen spiegelte sich damals tiefe Traurigkeit wider, als hätte er bereits die Hoffnung aufgegeben.
Trotz dieser schwierigen Vergangenheit hat sich Grisu zu einem außergewöhnlich liebenswerten Kater entwickelt. Er ist ein wahrer Quell der Freude und Zuneigung. Wenn er zum Spielen animiert wird, zeigt er sich energiegeladen und stürzt sich begeistert in jedes Abenteuer und jede Herausforderung. Gleichzeitig besitzt er die wunderbare Fähigkeit, in ruhigen Momenten eine entspannte und gelassene Präsenz auszustrahlen.
Eine seiner bemerkenswertesten Eigenschaften ist seine Anpassungsfähigkeit. Er fühlt sich sowohl in vertrauter als auch in neuer Umgebung wohl und geht mit einer selbstbewussten, offenen Art durchs Leben. Seine sanfte Natur und seine verspielte Art machen ihn zu einem bezaubernden Begleiter. Besonders erwähnenswert ist auch seine Verträglichkeit – er kommt sowohl mit Hunden als auch mit Katzen gut aus.
Gesundheitlich gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten: Grisu leidet an Epilepsie und benötigt regelmäßig Phenobarbital. Regelmäßige neurologische Kontrollen sind wichtig, um seine Gesundheit zu überwachen und sicherzustellen, dass die Behandlung weiterhin wirksam ist.
Bevor Grisu in sein neues Zuhause umzieht, wird er, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und auf FIV und FeLV getestet. Auch seinen EU-Heimtierausweis packt er ins Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Weitere Infos über Grisu und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/grisu/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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