Zuhause gesucht für Tavio

23.08.26 9 288653202
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.04.26 (4 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Der kleine Tavio hat trotz eines holprigen Starts ins Leben sein sonniges Gemüt bewahrt. Gemeinsam mit seiner Mama Haily und seinen beiden Schwestern, Kenya und Nadia, wurde er am Straßenrand nahe Zalau gerettet, wo die kleine Familie vermutlich einfach ausgesetzt worden war.

Heute ist Tavio etwa 3,5 Monate alt, ca. 35 cm groß, wiegt rund 8 kg und ist der Größte aus dem Wurf, wird voraussichtlich einmal mittelgroß werden.

Tavio ist ein rundum freundlicher, neugieriger und aufgeweckter Welpe, der die Welt mit offenen Augen entdeckt. Er liebt Menschen, lässt sich für Leckerlis schnell begeistern und zeigt sich erstaunlich selbstbewusst. Selbst Geschirr und Leine meistert der kleine Mann für sein Alter schon richtig gut.

Mit anderen Hunden versteht er sich prima, die Verträglichkeit mit Katzen wurde bisher noch nicht getestet.

Leider trägt Tavio eine traurige Erinnerung an seine Vergangenheit mit sich. Seine Ohren wurden ihm in der Vergangenheit abgeschnitten. Deshalb darf Tavio laut Gesetz nicht in die Schweiz einreisen.

Wer Tavio adoptiert, holt sich das volle, wunderbare Hundekind-Paket ins Haus. Er bringt die typische Welpennase mit, die noch das komplette Hundeeinmaleins lernen muss, von der Stubenreinheit bis zum Alleine bleiben. Und auch die Pubertät wird in den nächsten Monaten vor der Tür stehen. In dieser Phase werden die Grenzen schon mal ausgetestet und das Gelernte kurzzeitig vergessen. Mit einer liebevollen, konsequenten Erziehung, Humor und dem Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wird Tavio diese Phasen aber spielend meistern und zu einem fantastischen Begleiter heranwachsen.

Tavio reist gechipt, geimpft entwurmt und entfloht mit gepacktem Köfferchen in sein neues Leben. Auch seinen EU-Heimtierausweis reist mit. Tavio wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Auch eine Pflegestelle wäre für ihn ein guter Start ins neue Leben.

https://www.youtube.com/watch?v=m4v0GdFtNZ4

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/tavio/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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