Flauschiger Malfoy sucht Familienanschluss

25.04.26 232 286026582
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.17 (9 Jahre 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Malfoy ist ein kleiner, kompakter Rüde mit sanft goldenem Fell und einem Blick, der viel über sein bisheriges Leben erzählt. Er wurde irgendwann einfach ausgesetzt und zurückgelassen. Was genau er erlebt hat, wissen wir nicht, doch sein Verhalten zeigt, dass Vertrauen für ihn lange Zeit keine Selbstverständlichkeit war.
Heute ist Malfoy etwa 2 Jahre alt und lebt im Shelter in Fântânele. Menschen gegenüber ist er noch zurückhaltend, öffnet sich aber gerade, zeigt Freude und lässt sich mit Leckerchen wie Würstchen bestechen. Anfassen lassen mag er sich aktuell noch nicht. Leider ist das im Shelter auch nicht genügend täglich trainierbar.
Mit anderen Hunden versteht sich Malfoy gut. Sie geben ihm Orientierung und Sicherheit im Alltag des Shelters.
Für Malfoy wünschen wir uns ein ruhiges Zuhause bei geduldigen und empathischen Menschen, die ihm Zeit geben und nichts von ihm erwarten. Menschen, die verstehen, dass Vertrauen wachsen muss und dass kleine Fortschritte oft die größten sind. Es sollte sich optimalerweise eher in ländlicher Umgebung im Ergeschoss oder mit Fahrstuhl erreichbar befinden. Ein souveräner Ersthund in der Familie würde ihm Orientierung bei der Eingewöhnung geben.
Malfoy ist kein Hund, der sofort auf den Schoß springt. Aber er ist ein Hund, der langsam lernt, dass Menschen vielleicht doch etwas Gutes bedeuten können.
Malfoy reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein eigenes Zuhause ziehen. Auch eine empathische Pflegestelle wäre ein großer Gewinn für den kleinen Kerl!
Wer gibt diesem kleinen Kerl die Chance, endlich anzukommen?

Weitere Infos über Malfoy und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/malfoy/

https://youtu.be/PY6bVhEQck0
https://youtu.be/pF-xKvdQuqI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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