Freundlicher Mikusch wartet auf ein liebevolles Zuhause

19.05.26 58 286233523
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.10.20 (5 Jahre 7 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß - rot
Preis:
275 €
Mikusch ist etwa 5 Jahre alt und hat bis vor kurzem wahrscheinlich durchgängig auf den Straßen Zalaus gelebt, bis kürzlich eine unserer Tierschützerinnen kontaktiert wurde, weil jemand beobachtet hat, wie Kinder den Schwanz von Mikusch abtrennten. Kurzerhand nahm unsere Tierschützerin den Kater bei sich auf, um zu sehen, ob alles ordentlich abheilt und wollte ihn danach wieder freilassen. Aber als sie bemerkte, wie freundlich der junge Kater gegenüber Menschen ist, konnte sie ihn nicht wieder zurück auf die Straße setzen.

Glücklicherweise hat Mikusch keine bleibenden Schäden davongetragen. Die fehlende Schwanz ist kein Handicap per se, da er keine Beeinträchtigung dadurch hat. Optisch fällt es natürlich auf, aber einen schönen Kater kann bekanntlich nichts entstellen.

Wie bereits erwähnt, ist Mikusch sehr auf Menschen bezogen. Er sucht gezielt nach Aufmerksamkeit, um sich seine Streicheleinheiten abzuholen. Außerdem ist er sehr ausgeglichen und freundlich.

Gegenüber anderen Katzen hat er nie wirklich viel Interesse gezeigt, daher kann Mikusch gerne als Einzelkatze adoptiert werden. Aber es würde ihn auch nicht stören, wenn bereits ein Artgenosse in seinem neuen Zuhause auf ihn wartet. Mit Hunden kommt er wohl gut zurecht.

Mikusch hat sich mittlerweile an das Leben in Wohnungshaltung gewöhnt und soll auch dementsprechend vermittelt werden. Über einen vernetzten Balkon, auf dem er seine Umgebung beobachten kann, würde er sich bestimmt dennoch sehr freuen. Dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Vermittlung.

Mikusch kann ab sofort seine Reise in sein neues Zuhause antreten und ist bis dahin gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde er negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 275 Euro steht seiner Reise in sein neues Zuhause nichts mehr im Wege.

Bei Interesse an unserem lieben Mikusch füllen Sie bitte die Selbstauskunft für ihn auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/mikusch/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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