Schnurrt Mozart dir bald um die Beine?

07.06.26 11 287985877
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.25 (1 Jahr 1 Monat alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
rot-getigert
Preis:
275 €
Erst ein Jahr alt und schon so viel durchgemacht. Mozart lebte sein ganzes bisheriges Leben auf der Straße in einer sehr gefährlichen Gegend mit viel Verkehr und ohne Schutz vor Wind und Wetter. Ständig der Gefahr ausgesetzt, kein Moment der Ruhe und kein Ort an den er gehörte. Glücklicherweise wurde Mozart gefangen und zu uns in die Pflegestelle gebracht, wo er zum ersten Mal erleben durfte, was Sicherheit bedeutet. In der Pflegestelle stellte sich heraus, dass er an Panleukopenie und Giardien erkrankt war und wurde behandelt. Mittlerweile ist er vollständig geheilt und fit!

Nachdem er unter diesen Umständen aufwachsen musste, ist der kleine rote Tiger verständlicherweise sehr schüchtern und verängstigt. Mozart benötigt viel Zeit, um sich einzugewöhnen und Vertrauen zu fassen. Mit viel Geduld und Liebe, kann es seinen Menschen jedoch sicherlich gelingen, sein Herz zu gewinnen. Auch jetzt schon schnurrt Mozart ganz sanft, wenn er gehalten wird und auch für Leckerli kann der kleine Mann sich schnell begeistern. Wer bereit ist, Mozart zu zeigen, dass er sicher ist und Vertrauen fassen kann, wird sich nach einiger Zeit über einen dankbaren und treuen Begleiter freuen können.

Aufgrund dieser Angst vermitteln wir Mozart jedoch nur in eine reine Wohnungshaltung. Auch wünschen wir uns für ihn ein Zuhause in dem mindestens eine weitere Katze auf ihn wartet oder gemeinsam mit ihm einziehen darf. Gerne bringt er auch einen Freund aus der Pflegestelle mit.

Bei seiner Ausreise ist Mozart gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Der kleine Tiger hält seinen EU-Heimtierausweis bereit und wurde negativ auf FiV und FelV getestet. Gegen eine Schutzgebühr, kann er die Reise in sein neues Leben starten.

Wenn du Mozart an der Pfote nehmen und ihm mit viel Liebe zeigen möchtest, wie schön das Leben ist, freuen wir uns auf deine Nachricht.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/mozart/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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