Wo darf Summer ihren Neubeginn starten?

01.11.26 15 289254429
80686 München - Laim (Bayern)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.18 (8 Jahre 10 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
.
Preis:
275 €
Summer durfte vor ca. sechs Jahren in ihre Familie reisen. Da sich die Lebensumstände geändert haben, kann ihre Familie ihr leider nicht mehr gerecht werden. Summer wartet nun also auf eine zweite Chance.

Summer ist eine ca. 8,5 Jahre alte Katze mit braun-weißem Fell und schwarzen Akzenten. Ihre rote Nase ist immer ein Hingucker und erfreut bei jedem Anblick aufs Neue. Sie hat ein freundliches und verschmustes Wesen und sucht oft die Nähe zu Menschen. Dort lässt sie sich gerne streicheln, bis sie neben einem einschläft. Summer ist eine ausgeglichene Katze, die sich gut anpasst und als angenehme Mitbewohnerin gilt.

Summer spielt gerne mit Papierbällen, Schnüren oder einer Katzenangel. Dabei möchte sie ihrer Beute weniger hinterherjagen, sondern ihr lieber auflauern und sie fangen.

Mit großen, ruhigen Hunden hat sie sich immer gut verstanden. Wie sie mit anderen Katzen zurechtkommt, ist nicht bekannt, da Summer bisher als Einzelkatze lebt. Das sollte auch in Zukunft so bleiben, da wir ihre Verträglichkeit mit Artgenossen nicht einschätzen können.

Summer ist FIV-positiv und wird als reine Wohnungskatze vermittelt. Aufgrund ihrer Erkrankung wurden ihr 2025 operativ die Zähne entfernt. Deswegen frisst sie lieber Nassfutter, das im Napf etwas zerkleinert wird. Ansonsten hat sie dadurch keinerlei Einschränkungen und lebt wie jede andere Katze auch. Außerdem besteht der tierärztliche Verdacht auf eine leichte Arthrose, da sie sich manchmal nicht mehr ganz so elegant bewegt.

Summer ist eine Bereicherung für Menschen, die eine unkomplizierte, liebevolle und verschmuste Katze suchen.

Summer ist kastriert und wurde negativ auf FeLV getestet. Sie wird gegen eine verminderte Schutzgebühr in ihre neue Familie vermittelt, die sich hoffentlich schon bald finden lässt. Ihr Impfstatus ist derzeit nicht aktuell. Eine Auffrischung kann nach Absprache erfolgen. Bisher wurde aufgrund ihrer FIV-Erkrankung darauf verzichtet.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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