Sebastian: Die Liebe, die er sucht, ist die, die sich Zeit nimmt
Anzeige vom 27.05.26
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Nr. 285938650
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.23 (3 Jahre 4 Wochen alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
grau-schwarz
Preis:
275 €
Sebastian ist ein zweijähriger Kater mit einem eher zurückhaltenden Wesen. Obwohl er etwas scheu ist, lässt er sich sogar von fremden Menschen anfassen, auch wenn er sich noch nicht so richtig dafür begeistern kann. Daher sollte er behutsam an neue Menschen gewöhnt werden. Eine unserer Helferinnen fand ihn damals verlassen auf der Straße und brachte ihn daher in eine unserer Pflegestellen, wo er seit dem auf liebe Menschen wartet, die ihm gerne ein Für-Immer-Zuhause schenken wollen.
Sebastian ist ein sehr sozialer Kater, der unbedingt mit anderen Katzen zusammenleben möchte – eine Einzelhaltung kommt für ihn nicht in Frage. Mit Hunden hatte er bisher noch keinen Kontakt, sodass sein Verhalten ihnen gegenüber nicht eingeschätzt werden kann. Als Wohnungskatze fühlt er sich sehr wohl und sollte daher auch künftig ohne Freigang gehalten werden.
Er könnte sein neues Zuhause ab sofort beziehen und freut sich darauf, seine Menschen fürs Leben kennenzulernen.
Sebastian wurde positiv auf FIV getestet, Dies ist jedoch kein Grund ihn nicht zu adoptieren, wenn man sich in Sebastian verliebt hat. FIV ist eine Viruserkrankung, die zu einer Schwäche des Immunsystems führen kann. Dennoch können FIV positive Katzen ein gleiches stolzes Alter erreichen, wie eine negativ getestete Katze! Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung KÖNNTE auch nur dann erfolgen, wenn es zu starken Bisswunden zwischen Artgenossen kommt. Eine negativ und eine positiv getestete Katze könnten also problemlos in einem Haushalt leben, sich ein Näpfchen und Kuschelplätze teilen, sofern alle Parteien verträglich sind. Auch wäre eine Übertragung durch den Geschlechtsakt möglich, was bei kastrierten Kätzchen ja sowieso wegfällt. Freigang kommt für Sebastian durch die Erkrankung daher aber nicht in Frage.
Bei seiner Ausreise ist Sebastian, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FeLV wurde er negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann er in sein neues Zuhause ziehen.
Bei Interesse an unserem Sebastian füllen Sie bitte die Selbstauskunft auf unserer Homepage aus.
https://einherzfuerstreuner.de/project/sebastian-2/
Sebastian ist ein sehr sozialer Kater, der unbedingt mit anderen Katzen zusammenleben möchte – eine Einzelhaltung kommt für ihn nicht in Frage. Mit Hunden hatte er bisher noch keinen Kontakt, sodass sein Verhalten ihnen gegenüber nicht eingeschätzt werden kann. Als Wohnungskatze fühlt er sich sehr wohl und sollte daher auch künftig ohne Freigang gehalten werden.
Er könnte sein neues Zuhause ab sofort beziehen und freut sich darauf, seine Menschen fürs Leben kennenzulernen.
Sebastian wurde positiv auf FIV getestet, Dies ist jedoch kein Grund ihn nicht zu adoptieren, wenn man sich in Sebastian verliebt hat. FIV ist eine Viruserkrankung, die zu einer Schwäche des Immunsystems führen kann. Dennoch können FIV positive Katzen ein gleiches stolzes Alter erreichen, wie eine negativ getestete Katze! Das Virus ist ausschließlich auf andere Katzen übertragbar, Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken. Eine Übertragung KÖNNTE auch nur dann erfolgen, wenn es zu starken Bisswunden zwischen Artgenossen kommt. Eine negativ und eine positiv getestete Katze könnten also problemlos in einem Haushalt leben, sich ein Näpfchen und Kuschelplätze teilen, sofern alle Parteien verträglich sind. Auch wäre eine Übertragung durch den Geschlechtsakt möglich, was bei kastrierten Kätzchen ja sowieso wegfällt. Freigang kommt für Sebastian durch die Erkrankung daher aber nicht in Frage.
Bei seiner Ausreise ist Sebastian, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FeLV wurde er negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann er in sein neues Zuhause ziehen.
Bei Interesse an unserem Sebastian füllen Sie bitte die Selbstauskunft auf unserer Homepage aus.
https://einherzfuerstreuner.de/project/sebastian-2/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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