Schmusekatze Ani sucht ihr Zuhause
Anzeige vom 11.05.26
81 Aufrufe
Nr. 286180106
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.11.21 (4 Jahre 6 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
grau-schwarz gestreift
Preis:
275 €
Baia Mare, Rumänien.
Die 4,5 Jahre alte Schönheit Ani lebte mit anderen Katzen in einem Gemüseladen. Leider erkrankte der Inhaber des Gemüseladens woraufhin er ihn schließen musste und die Katzen auf der Straße landeten. Dort wurden sie von einem unserer Tierschützer gerettet und in Sicherheit gebracht.
Ani zeigt sich als eine freundliche und ruhige Katze in ihrer derzeitigen Pflegestelle. Mit anderen Katzen versteht sich unsere Ani ebenfalls. Ani liebt es in ihrer jetzigen Pflegestelle zu kuscheln.
Unsere süße Ani wünscht sich ein Zuhause, in dem bereits eine Samtpfote auf sie wartet. Wenn bei dir noch kein Kätzchen auf sie wartet, nimmt sie sehr gerne einen Freund mit zu dir.
Unsere Schönheit ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis besitzt sie ebenfalls und wartet nun reisefertig auf ihr neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 275 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/ani/
Die 4,5 Jahre alte Schönheit Ani lebte mit anderen Katzen in einem Gemüseladen. Leider erkrankte der Inhaber des Gemüseladens woraufhin er ihn schließen musste und die Katzen auf der Straße landeten. Dort wurden sie von einem unserer Tierschützer gerettet und in Sicherheit gebracht.
Ani zeigt sich als eine freundliche und ruhige Katze in ihrer derzeitigen Pflegestelle. Mit anderen Katzen versteht sich unsere Ani ebenfalls. Ani liebt es in ihrer jetzigen Pflegestelle zu kuscheln.
Unsere süße Ani wünscht sich ein Zuhause, in dem bereits eine Samtpfote auf sie wartet. Wenn bei dir noch kein Kätzchen auf sie wartet, nimmt sie sehr gerne einen Freund mit zu dir.
Unsere Schönheit ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis besitzt sie ebenfalls und wartet nun reisefertig auf ihr neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 275 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/ani/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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