Schwarze Schönheit Tamy sucht ihr Zuhause

13.10.25
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285940610
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.10.15 (10 Jahre 2 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz
Preis:
250 €
Die schöne Tamy ist mittlerweile schon 10 Jahre alt und hat ihr ganzes Leben auf der Straße verbracht. Dort musste sie leider einiges mitmachen. Sie wurde vor kurzem von einer Dame aus der Gegend in unserer Pflegestelle abgegeben, da sie Tamy vom Sehen aus der Nachbarschaft kannte. Die Frau bekam mit, wie Betrunkene eines Nachts Tamy schlugen. Daraufhin fing Tamy an, ihren eigenen Schwanz anzuknabbern, welcher daraufhin amputiert werden musste. Wegen des schweren Lebens auf der Straße fehlen ihr mittlerweile auch schon ein paar Zähne. Aber im Großen und Ganzen geht es Tamy sehr gut. Wir hoffen sehr, bald eine liebevolle Familie für die schöne Katzendame zu finden, damit sie noch ein paar schöne Jahre in einem warmen Zuhause verbringen kann.
Tamy ist das, was manche als eine „typische Katze“ bezeichnen würden, denn ihr Charakter ist eher wechselhaft. Meistens lässt sie sich gerne streicheln und kommt manchmal sogar von sich aus auf Menschen zu. Manchmal ist ihr das allerdings zu viel, weshalb sie faucht und sich zurückzieht. Sie ist generell nicht besonders aktiv und döst meistens irgendwo.
Die schöne Katzendame kann gerne als Einzelkatze adoptiert werden, aber es würde sie auch nicht stören, wenn in ihrem neuen Zuhause bereits eine andere Katze auf sie wartet. Hunde sind für sie zwar in Ordnung, sie bleibt aber lieber distanziert.
Aufgrund ihrer Vorgeschichte möchten wir Tamy nur als reine Wohnungskatze vermitteln. Über einen vernetzten Balkon, auf dem sie ihre Auszeit genießen kann, würde sie sich bestimmt dennoch sehr freuen. Dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Vermittlung.
Tamy kann ab sofort ihre Reise in ihr neues Zuhause antreten und ist bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro steht ihrer Reise in ihr neues Zuhause nichts mehr im Wege.

https://einherzfuerstreuner.de/project/tamy/
https://youtu.be/6U-TDO5QjSI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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