Junger Kater Pumpkin wartet auf seine neue Familie!
Anzeige vom 28.05.26
77 Aufrufe
Nr. 287900435
55257 Budenheim (Rheinland-Pfalz)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Katzenrasse:
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.23 (3 Jahre 6 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
rot getigert
Preis:
275 €
Der junge Kater Pumpkin ist zwar erst 3 Jahre alt, aber hat schon einen schweren Vertrauensbruch erlitten. Denn er wurde von seiner ursprünglichen Familie in Rumännien zurückgelassen, als diese in ein anderes Land gezogen ist. Dann konnte er endlich nach Deutschland umziehen, dort verträgt er sich leider nicht mit dem bereits vorhandenen Kater. Nun ist Pumpkin wieder auf der Suche nach seinem Zuhause zum Ankommen.
Trotz seiner Vorgeschichte ist Pumpkin sehr freundlich und sozial. Außerdem ist er eher ruhig und entspannt. In der rumänischen Pflegestelle kam er gut mit seinen Artgenossen klar, es ist also auch möglich, dass es nur mit dem Kater in der aktuellen Familie nicht klappt. An sich denken wir aber er wäre auch als Einzelprinz bei einer Familie mit viel Zeit für ihn gut aufgehoben. Wegen seiner Futterunverträglichkeit braucht er spezielles Futter.
Pumpkin kennt keinen klassischen Freigang, Aaber über gesicherten Freigang bzw. einen vernetzen Balkon, damit er hin und wieder frische Luft schnappen kann, freut er sich auf jeden Fall.
Pumpkin kann ab sofort in sein neues Zuhause umziehen und ist bis dahin gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde er negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr steht seiner Reise in sein neues Zuhause nichts mehr im Wege. Auch eine Pflegestelle würde Pumpkin sehr helfen!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pumpkin-3/
Trotz seiner Vorgeschichte ist Pumpkin sehr freundlich und sozial. Außerdem ist er eher ruhig und entspannt. In der rumänischen Pflegestelle kam er gut mit seinen Artgenossen klar, es ist also auch möglich, dass es nur mit dem Kater in der aktuellen Familie nicht klappt. An sich denken wir aber er wäre auch als Einzelprinz bei einer Familie mit viel Zeit für ihn gut aufgehoben. Wegen seiner Futterunverträglichkeit braucht er spezielles Futter.
Pumpkin kennt keinen klassischen Freigang, Aaber über gesicherten Freigang bzw. einen vernetzen Balkon, damit er hin und wieder frische Luft schnappen kann, freut er sich auf jeden Fall.
Pumpkin kann ab sofort in sein neues Zuhause umziehen und ist bis dahin gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde er negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr steht seiner Reise in sein neues Zuhause nichts mehr im Wege. Auch eine Pflegestelle würde Pumpkin sehr helfen!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pumpkin-3/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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