Karlsson sucht ein eigenes Zuhause

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15378 Rüdersdorf bei Berlin - Hennickendorf (Brandenburg)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.05.25 (8 Monate 4 Wochen alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
grau-getigert
Preis:
250 €
Unser Karlsson ist ein kleiner, aufgeweckter Kater von gerade mal 3 Monaten, der mit seiner freundlichen und neugierigen Art das Herz eines jeden erobert. Er sprüht vor Energie, ist stets auf Entdeckungstour und liebt es, die Welt zu erkunden. Mit seiner verspielten Art bringt er garantiert viel Freude in jedes zuhause.

Karlsson versteht sich hervorragend mit anderen Katzen und sollte auf jeden Fall nicht als Einzelkatze gehalten werden - er braucht einen gleichaltrigen Freund, mit dem er toben und spielen kann. Wenn bei dir nicht schon ein Kätzchen wartet, bringt er gern eins seiner Geschwister mit. Ob er mit Hunden gut zurechtkommt, konnte bisher noch nicht getestet werden.

Dieser kleine Kerl hatte keinen leichten Start ins Leben: Mit nur 2 bis 3 Wochen wurde er zusammen mit seiner Mutter in strömendem Regen ohne Unterschlupf gesichtet. Wahrscheinlich wurden sie kürzlich ausgesetzt. Trotz allem zeigt Karlsson sich sehr freundlich und voller Vertrauen.

Bisher kennt Karlsson nur das Leben in Wohnungshaltung, weswegen es für ihn kein Problem wäre auch künftig keinen Freigang zu haben. Vor allem, wenn das neue Zuhause katzengerecht eingerichtet ist und vielleicht sogar einen katzensicheren Balkon bietet, wird es ihm an nichts fehlen. Sollte die Umgebung es zulassen, kann er nach einer angemessenen Eingewöhnung auch die Nachbarschaft kennenlernen.

Karlsson ist bereit, im September in sein neues Zuhause zu ziehen. Wer ihm ein warmes, liebevolles Heim schenkt, bekommt einen fröhlichen, neugierigen Begleiter, der die Herzen im Sturm erobern wird.

Bei seiner Ausreise ist Karlsson, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde er bereits negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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