Schwarze Schönheit Marcel

03.03.26 17 287156353
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 6 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Preis:
250 €
Marcel ist ein etwa 1,5 Jahre alter Kater, der mit seiner liebevollen und sanften Art sofort alle Herzen erobert. Er ist extrem menschenbezogen, liebt es zu kuscheln und fühlt sich am wohlsten, wenn er in den Armen seiner Bezugsperson liegen darf. Nähe, Zuwendung und gemeinsame Zeit sind für Marcel besonders wichtig - er baut eine enge Bindung zu Menschen auf und zeigt seine Zuneigung offen und herzlich.

Neben seiner verschmusten Seite ist Marcel verspielt und aktiv. Mit anderen Katzen versteht er sich sehr gut, weshalb er nicht als Einzelkater vermittelt wird. Ein bereits vorhandener Katzenfreund oder eine Zweitkatze sind für ihn Voraussetzung. Auch kleine Hunde kennt Marcel bereits; ein Zusammenleben mit ihnen ist für ihn problemlos möglich.

Marcel darf auch Freigang haben, allerding nur in einer ruhigen und sicheren Umgebung. Aktuell lebt er auf einer Pflegestelle, wo er zeigt, wie unkompliziert und anhänglich er ist.

Gefunden wurde Marcel gemeinsam mit seiner Schwester auf einem Parkplatz nahe der Wohnung seiner Pflegestelle. Seitdem beweist er jeden Tag, wie dankbar und zutraulich er ist. Gesundheitlich geht es Marcel gut. Er hat lediglich eine sehr kleine Nabelhernie, die laut Tierarzt unbedenklich ist und nicht behandelt werden muss.

Marcel ist jederzeit bereit, in sein neues Zuhause umzuziehen. Wer einem liebevollen, verschmusten und sozialen Kater ein Zuhause schenken möchte, findet in Marcel einen treuen Begleiter fürs Leben.

Bei seiner Ausreise ist Marcel, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde er bereits negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt er ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/marcel/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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