Sanfte Seele sucht stilles Glück: Carla möchte endlich ankommen.
aktualisiert am 25.05.26
Anzeige vom 01.02.26
88 Aufrufe
Nr. 286899518
91341 Röttenbach (Bayern)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.08.25 (9 Monate 3 Wochen alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
weiß-schwarz
Preis:
275 €
Carla lebte mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern bei einer älteren kranken Frau, die sich nicht mehr so um die Tiere kümmern konnte. Da die Betreuung nicht mehr sichergestellt werden konnte, wurden sie zu uns in die Pflegestelle gebracht. Dort zeigte sie sich sehr anhänglich, aber auch verspielt. Da Carla sehr sozial ist, wird sie nicht in Einzelhaltung vermittelt. Sie ist auch verträglich mit Hunden. Carla ist eine verspielte und sanftmütige Katze, die außerdem sehr gesprächig ist und viel schnurrt.
Carla ist bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und wurde bereits negativ auf FIV und FeLV getestet. Auch ihren EU-Heimtierausweis packt sie ins Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause ziehen.
Sie könnte ihr neues Zuhause ab sofort beziehen und freut sich darauf, ihre Menschen fürs Leben kennenzulernen. Carla wünscht sich endlich ein richtiges Zuhause. Wenn du zu deiner Familie noch eine weitere tierische Begleitung suchst, wäre Carla ideal. Wenn du noch keine Katzen hast, kann Carla auch gerne noch jemanden mitbringen. Melde dich, wenn du dich angesprochen fühlst!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/carla-4/
Carla ist bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und wurde bereits negativ auf FIV und FeLV getestet. Auch ihren EU-Heimtierausweis packt sie ins Köfferchen und kann nach einer positiven Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause ziehen.
Sie könnte ihr neues Zuhause ab sofort beziehen und freut sich darauf, ihre Menschen fürs Leben kennenzulernen. Carla wünscht sich endlich ein richtiges Zuhause. Wenn du zu deiner Familie noch eine weitere tierische Begleitung suchst, wäre Carla ideal. Wenn du noch keine Katzen hast, kann Carla auch gerne noch jemanden mitbringen. Melde dich, wenn du dich angesprochen fühlst!
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/carla-4/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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