Marble sucht ihr Für-Immer-Zuhause

16.08.26 7 288589623
38325 Roklum (Niedersachsen)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.20 (6 Jahre 7 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
weiß-getrigert
Preis:
275 €
Die schöne Marble ist nun schon über 6 Jahre alt und hat leider immer noch nicht ihr Für-immer-Zuhause gefunden. Zwar hatte sie zwischenzeitlich einen Besitzer, dieser brachte sie allerdings zu einer Kastrationsaktion und „vergaß“, sie von dort wieder abzuholen. Nun wünschen wir uns für Marble eine liebevolle Familie und ein schönes Zuhause, in dem sie endlich ankommen kann.

Als Marble während dieser Aktion kastriert wurde, wurde festgestellt, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert hatte. Sie wurde daraufhin behandelt und die Tests sind nun wieder negativ. Beim Bluttest wurden keine weiteren Krankheiten entdeckt – sie ist also topfit.

Mittlerweile durfte Marble bereits nach Deutschland auf eine Pflegestelle reisen und zeigt sich hier nur von ihrer allerbesten Seite. Trotz der langen und anstrengenden Fahrt besticht Marble die Pflegestelle sofort mit ihrer freundlichen und kuscheligen Art. Sie liebt die Gesellschaft der Menschen und fordert sie regelrecht ein. Sie ist außerdem auch sehr verspielt und kommt mit den anderen Katzen der Pflegestelle gut zurecht.

Sie versteht sich gut mit ihren Artgenossen und kann deshalb auch nicht als Einzelkatze vermittelt werden. Sofern noch keine weitere Katze in ihrem neuen Zuhause auf sie wartet, nimmt Marble gerne einen ihrer Freunde aus der Pflegestelle mit. Ob sie sich mit Hunden versteht ist unklar – dies konnte bisher noch nicht getestet werden.

Falls es in ihrem neuen Zuhause möglich ist, darf Marble gerne frische Luft in einem gesicherten Freigang genießen. Beispielsweise auf einem vernetzten Balkon oder einem gesicherten Garten/einer gesicherten Terrasse.

Marble kann ab sofort ihre Reise in ihr neues Zuhause antreten und ist bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr steht ihrer Reise in ihr neues Zuhause nichts mehr im Wege.

https://www.youtube.com/watch?v=p9fNhUcI6YQ

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/marble-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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