Gemütliche Lottie sucht entspanntes Zuhause

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.02.20 (6 Jahre 3 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
gefleckt
Preis:
275 €
Lottie – ruhige Katzendame sucht ein entspanntes Zuhause. Sie ist eine etwa fünf Jahre alte Katzendame mit einer sehr ausgeglichenen Art.

Lottie stammt aus einem sehr schwierigen Umfeld. Ein pensionierter Mann hielt über 30 Katzen, hatte jedoch keine finanziellen Mittel, um sich angemessen um sie zu kümmern. Nach zahlreichen Beschwerden der Nachbarschaft wegen Geruchsbelästigung und Müll wurde die Situation von der Polizei entdeckt. Die Katzen waren unterschiedlichen Alters und in einem schlechten Zustand. Der Mann bemühte sich nach bestem Wissen um die Tiere, konnte ihre Versorgung jedoch nicht mehr leisten und wandte sich schließlich hilfesuchend an unseren Verein. Lottie hatte außerdem Calicivirus, der erfolgreich behandelt werden konnte.

Charakterlich zeigt sich Lottie eher unabhängig und zurückhaltend. Sie ist keine aufdringlich verschmuste Katze, sondern genießt ihre Ruhe und ihren eigenen Rhythmus. In einer stabilen, liebevollen Umgebung kann sich ihre Nähe zum Menschen möglicherweise noch weiterentwickeln. Am liebsten verbringt sie ihre Zeit mit Schlafen, Entspannen, Sonnenbaden und dem Genießen warmer Plätze und weicher Decken. Lottie strahlt viel Gelassenheit aus und eignet sich gut für ein ruhiges Zuhause.

Mit anderen Katzen ist Lottie verträglich und sollte nicht als Einzelkatze gehalten werden. Der Kontakt zu Hunden wurde bisher nicht getestet. Sie wird ausschließlich in Wohnungshaltung vermittelt, ohne Freigang.

Lottie ist bereit für die Vermittlung und kann jederzeit in ihr endgültiges Zuhause ziehen. Gesucht wird ein ruhiger Haushalt mit Geduld, Verständnis und mindestens einer weiteren Katze, in dem sie in ihrem Tempo ankommen darf. Sollte es vor Ort noch keinen Katzenfreund für sie geben, bringt sie gern Verstärkung aus Rumänien mit.

Bei ihrer Ausreise ist Lottie, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auf FIV und FeLV wurde sie bereits negativ getestet und einen EU-Heimtierausweis packt sie ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/lottie/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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