Zuhause gesucht für Chaval

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RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.01.23 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Man sagt, Namen seien kein Zufall, und bei Chaval scheint dies besonders zuzutreffen. Der Name steht im südeuropäischen Raum liebevoll für einen „aufgeweckten Burschen“, und genau das ist er! Mit seinem verwegenen, am Hals abstehenden Fell und seinen tiefgründigen, hellen Augen wirkt er wie ein kleiner Abenteurer, der nur darauf wartet, an der Seite seiner Menschen die Welt zu entdecken.

Nach seiner Rettung aus dem öffentlichen Shelter in Zalau hat Chaval eine beeindruckende Wandlung vollzogen. Aus dem anfangs reservierten Hund ist ein selbstbewusster, verspielter und sichtlich zufriedener Gefährte geworden. Er genießt Streicheleinheiten sehr, begegnet Fremden ohne Scheu und hat sogar seine ursprüngliche Angst vor der Leine komplett abgelegt. Man merkt diesem etwa 53 cm großen und 21 kg schweren Rüden an, dass er ein aufmerksamer Beobachter ist. Er registriert genau, was um ihn herum passiert, strahlt dabei aber eine angenehme, ausgeglichene Ruhe aus.

Aufgrund seiner aufgeweckten Art könnte man vermuten, dass ein kleiner Hütehund in seinen Ahnen mitgemischt hat, doch das ist reine Spekulation. Fest steht: Chaval ist ein schlaues Köpfchen, das gerne lernt und eine enge Bindung zu seinen Menschen sucht. Da er geistig gefordert werden möchte und wir nicht wissen, ob er das Leben im Haus bereits kennt, suchen wir für ihn Menschen mit etwas Hundeerfahrung. Ein gemeinsamer Besuch in der Hundeschule wäre für ihn ideal, um das Hunde-Einmaleins zu festigen und spielerisch herauszufinden, welche Art der Beschäftigung euch beiden am meisten Spaß macht. Seine Liebe zu Snacks kann bei seiner Erziehung eine deutliche Erleichterung sein.

Mit seinen Artgenossen im Shelter versteht sich der hübsche Kerl prächtig, weshalb er sicher auch als Zweithund geeignet wäre. Ob er sich auch mit Katzen versteht, konnten wir bisher noch nicht testen.

Chaval hat sein Köfferchen bereits gepackt. Er ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er ebenfalls mit. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden, aber auch eine Pflegestelle wäre für ihn eine Chance auf eine bessere Zukunft.

https://youtu.be/yuxTAW2AC_Y

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/chaval/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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