Jenna wartet auf ihre Familie

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RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.01.23 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Manchmal beginnt eine Geschichte mit einem traurigen Kapitel...Die süße, feine Jenna wurde auf einem offenen Feld in Rumänien ausgesetzt - allein, schutzlos und einfach zurückgelassen. Neben ihr: eine Plane als notdürftiges Dach und ein Napf mit Wasser. Mehr hatte man ihr nicht gelassen. Zum Glück wurde sie von Tierschützern gefunden und in das öffentliche Shelter von Bistrita gebracht. Dort lebt sie nun in einem kleinen Zwinger und versteht die Welt nicht mehr... Jenna wartet dort nun sehnsüchtig auf Menschen, die ihr zeigen, dass sie nie wieder im Stich gelassen und über alles geliebt wird.

Die hübsche schwarz weiße Jenna ist etwa 3 Jahre alt, hat mit ca. 45–47 cm eine kleinere, mittlere Größe und bringt momentan ungefähr 23–25 kg auf die Waage - ein kleines bisschen Wohlfühlgewicht darf sie noch verlieren. Doch viel wichtiger als Zahlen ist das, was Jenna ausmacht: ihr unglaublich liebevolles Wesen!

Anfangs begegnet sie neuen Menschen noch etwas vorsichtig und schüchtern. Aber sobald sie merkt, dass man es gut mit ihr meint, öffnet sie ihr Herz ganz schnell. Jenna ist wahnsinnig süß, sanft, verschmust und sehr menschenbezogen. Sie genießt jede Aufmerksamkeit und sucht die Nähe zu ihren Bezugspersonen. Alles an ihr spricht dafür, dass sie früher einmal ein Zuhause hatte - und genau danach sehnt sie sich jetzt wieder.

Jenna wäre eine wundervolle Begleiterin für gemeinsame Spaziergänge, kleine Abenteuer und gemütliche Kuschelstunden auf dem Sofa. Sie möchte einfach dazugehören, geliebt werden und endlich ankommen dürfen. Auch über den Besuch einer Hundeschule würde sich Jenna sicher sehr freuen. Mit ihren Artgenossen zeigt sie sich verträglich.

Jenna ist bereit die Welt zu entdecken. Sie reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden, aber auch eine Pflegestelle wäre der erste Schritt in eine glückliche Zukunft.

https://youtu.be/tlJw1VEA9RE

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/jenna-3/

Informationen zum Thema Vorkontrolle und Schutzgebühr:
https://einherzfuerstreuner.de/tiervermittlung/vermittlungsablauf/schutzgebuhr/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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