Gute Laune Hund Bootsmann sucht dich

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, Ausreise mit seinen EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.25 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Der hübsche Bootsman ist ein junger, etwa 9 Monate alter Rüde, der ganz allein auf einem Feld gefunden wurde. Zum Glück wurde er rechtzeitig entdeckt und durfte in eine Pflegestelle ziehen, wo er sich schnell als unkompliziert und freundlich zeigte.

Freundlich, neugierig, verspielt – Bootsman hat ein sonniges Wesen und zeigt sich offen gegenüber Menschen, anderen Hunden und sogar Katzen. Er liebt es, mit seinen Artgenossen zu spielen, freut sich über menschliche Zuwendung und ist einfach ein echtes Gute-Laune-Paket.

Bootsman wird bald in die Pubertät kommen, eine Zeit, in der junge Hunde Grenzen testen, Neues lernen und ihre Umwelt hinterfragen. Hier braucht es Menschen, die mit liebevoller Konsequenz, Geduld und Humor durch diese Phase begleiten und Bootsman zeigen, was Familienleben bedeutet. Ein positiv arbeitende Hundeschule kann hier eine wunderbare Unterstützung sein.

Vermutlich handelt es sich bei Bootsman um einen American Staffordshire Terrier-Mix. In Deutschland gilt diese Rasse als sogenannter Kategorie-1-Hund, weshalb wir Bootsman leider nicht dorthin vermitteln dürfen. Eine Adoption ist jedoch beispielsweise in die Schweiz (in bestimmte Kantone), nach Schweden oder Belgien möglich. Bei Fragen dazu beraten wir gerne.

Bootsman wird gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht vermittelt. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und darf nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ein liebevolles Zuhause oder auf eine passende Pflegestelle reisen.

Möchtest du Bootsman die Chance auf ein sicheres und liebevolles Zuhause schenken?

Bei Interesse für unseren hübschen Bootsmann füllen Sie bitte die Selbstauskunft auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/bootsmann-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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