Arja sucht ein Zuhause bei aktiven Menschen

04.04.26 15 287436164
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.08.24 (1 Jahr 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Arja hat in ihrem jungen Leben bereits mehr erlebt, als sie eigentlich sollte. Ursprünglich lebte sie bei einer Familie, wurde jedoch immer wieder auf der Straße aufgegriffen und zurückgebracht. Schließlich verließen die Besitzer das Land und ließen sie gemeinsam mit zwei weiteren Hunden zurück – angebunden, ohne Schutz, mitten im Winter. Nur durch die Hilfe von Nachbarn konnten sie überhaupt überleben.

Heute ist Arja in Sicherheit und zeigt, was wirklich in ihr steckt: eine junge Hündin voller Energie, Lebensfreude und mit einer großen Begeisterung für Bewegung. Draußen sein, laufen, entdecken, genau das ist ihre Welt. Besonders im Schnee blüht sie richtig auf und zeigt, wie viel Freude sie an Aktivität und Freiheit hat.

Gleichzeitig ist sie sehr menschenbezogen und genießt Nähe und Zuwendung. Sie verbindet Aktivität mit Anhänglichkeit, eine Mischung, die typisch für viele Husky-Mischlinge ist.

Arja bringt sehr wahrscheinlich einen deutlichen Husky-Anteil mit, und das sollte man nicht unterschätzen. Hunde dieses Typs sind ausdauernd, bewegungsfreudig und brauchen sowohl körperliche als auch geistige Auslastung. Sie laufen gern und viel, haben oft ihren eigenen Kopf und treffen auch selbst Entscheidungen.

Das bedeutet: Arja sucht aktive Menschen, die Lust haben, sich wirklich mit ihr zu beschäftigen. Lange Spaziergänge reichen meist nicht aus. Sie braucht Aufgaben, Bewegung und Abwechslung. Gleichzeitig sind Huskys bekannt dafür, nicht immer „gefallen zu wollen“. Sie sind keine klassischen „will to please“-Hunde, sondern eher eigenständig und manchmal auch ein bisschen stur.

Ideal wäre ein Zuhause mit gut eingezäuntem Grundstück bei aktiven Menschen, gerne mit Erfahrung, die Spaß daran haben, mit einem solchen Hund zu arbeiten und ihn sowohl körperlich als auch mental zu fordern. Mit anderen Hunden ist Arja verträglich. Ob sie Katzen kennt, ist aktuell nicht bekannt.

Arja ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Sie ist kastriert und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr Zuhause ziehen.

Wer sucht nicht nur einen Hund, sondern einen echten Partner für ein aktives Leben?

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/arja/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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