Zeynep kann tatsächlich lächeln!

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RO-437345 Fantanele (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß mit beige, schwarz-brauner Kopf mit weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
12.08.17 (8 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
550 €
Fantanele, Rumänien.
Unsere Zeynep wurde mutterseelenalleine in einem miserablen Zustand auf der Straße gefunden. Natürlich wurde nicht gezögert und sie wurde aufgenommen und erst einmal grundversorgt. Sie erholte sich schnell – doch die Narben auf ihrer Seele brauchen mehr als Medizin. Sie braucht unsere Wärme, unsere Nähe, unsere Liebe – jetzt!
Zeynep ist etwa 8,5 Jahre alt, wiegt rund 35 kg und hat eine Schulterhöhe von ca. 61 cm. Sie wurde einfach ausgesetzt – wie so viele ältere Hunde in Rumänien, die plötzlich „nicht mehr nützlich“ sind. Dabei ist sie einfach nur toll!
Als sie in unsere Obhut kam, war sie schüchtern, voller Angst. Man spürte: Dieses Wesen hat bisher kaum Gutes erfahren. Doch Zeynep ist klug und feinfühlig. Sie hat begriffen: Hier ist sie sicher. Hier darf sie vertrauen. Heute öffnet sie ihr Herz und schenkt jedem Menschen eine Zuneigung, die tief berührt. Wer sie streichelt, spürt: In diesem Hund steckt unendlich viel Liebe.
Zeynep ist wunderschön – ein heller, kurzhaariger Mischling mit einem markanten dunkleren Kopf und kleinen Pünktchen auf der Schnauze, die ihr Gesicht so liebenswert machen. Und ja, sie kann lächeln! Ihre Fotos zeigen, wie sehr sie sich freut, wenn man ihr Aufmerksamkeit schenkt.
Mit anderen Hunden ist sie trotz ihrer Vorerfahrung sehr verträglich. Vermutlich trägt sie Gene eines Herdenschutzhundes – loyal, sanft, gutmütig. Sie zeigt sich nicht übermäßig aktiv, wird sich aber sicher über entspannte Spaziergänge und kleine Abenteuer freuen. Ein Zuhause mit Garten, ländlich gelegen, wäre ihr Paradies. Regeln im Haus muss sie noch lernen – mit Geduld und Liebe wird das gelingen.
Zeynep reist nach positiver Vorkontrolle und einer Schutzgebühr kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis. In die Schweiz darf sie wegen ihrer verkürzten Rute leider nicht einreisen. Auch eine Pflegestelle wäre ein sehr wichtiger Schritt für sie.

Weitere Infos über Zeynep und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/zeynep/

https://youtu.be/97Ay13HOOYY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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