Imposanter Koda sucht Führungspersönlichkeit

24.06.26 1.430 285249547
65529 Waldems - Bermbach (Hessen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.19 (7 Jahre 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Der tolle Koda mit dem beigen Fell ist ein etwa 6 Jahre alter, freundlicher Rüde (ca. 60 cm, 25 kg), der mit seiner sportlichen Figur und seinem sanften Blick sofort ins Herz geht. Aktuell lebt er in einer Pension in 65529 Waldems-Esch und zeigt sich dort völlig unproblematisch sowohl im Umgang mit Menschen als auch im Sozialkontakt mit seinen Artgenossen.

Charakterlich zeigt sich Koda als freundlicher, offener und menschenbezogener Hund, der die Nähe zu seinen Bezugspersonen genießt und sich gerne streicheln lässt. Auch fremden Menschen begegnet er herzlich. Seine Vergangenheit im Public Shelter in Zalău, aus dem er vor der Tötung gerettet wurde, hat ihn geprägt – umso schöner ist es zu sehen, wie viel Vertrauen und Lebensfreude heute in ihm steckt. Koda ist ein aktiver, intelligenter und lernfreudiger Hund, vermutlich mit Schäferhund-Anteilen. Er möchte körperlich und geistig ausgelastet werden, braucht aber ebenso klare Strukturen und ausreichend Ruhe. An der Leine läuft er bereits gut, orientiert sich am Menschen, benötigt aber weiterhin eine ruhige und konsequente Führung. Im Alltag hat Koda bereits viel gelernt: Er ist stubenrein, kennt erste Routinen und kann auch schon einige Stunden alleine bleiben. Weitere Dinge wie Kommandos, Autofahren und entspanntes Warten werden aktuell noch gefestigt.

Für Koda suchen wir erfahrene, gelassene und aktive Menschen, die Freude daran haben, mit ihm das Leben zu erkunden und ihm ein dauerhaftes Zuhause zu schenken. Ein Garten wäre schön, ist aber kein Muss - entscheidend sind Zeit, Geduld und Herz.

Koda ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr.

Wer gibt Koda die Chance, die er jetzt so dringend braucht?

https://youtu.be/YK2g_2r9T10

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/koda-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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