Bingo sucht seinen Hauptgewinn!
aktualisiert am
16.05.25
Anzeige vom 22.09.24
1.128 Aufrufe
Nr. 282606950
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige, braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.03.24 (1 Jahr 9 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien.
Bingo sucht seinen Hauptgewinn, Menschen, die ihm genügend Liebe geben und ihn nicht schlagen, nur weil er existiert. Denn das ist die traurige Geschichte von Bingo.
Er gehörte einigen Sinti- und Roma. Dort wurde er geschlagen und misshandelt, einfach, weil er existierte. Glücklicherweise wurde er von unseren Tierschützer:innen vor Ort gerettet und lebt zurzeit bei unserer lieben Corina.
Bingos Wunden sind verheilt – aber inwiefern die Psyche geheilt ist bleibt abzuwarten. Trotzdem allem liebt er die Menschen immer noch. Er weint viel und schreit förmlich nach Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit, die er vor Ort leider nicht in dem Maße bekommen kann, wie es einem Hund in seinem Alter eigentlich zusteht. Bingo ist mittlerweile etwa 1,5 Jahre alt und zu einem ca. 65 cm großen Rüden herangewachsen. Mit anderen Hunden versteht er sich sehr gut, Katzen konnten nicht getestet werden.
Wir können auch nicht ausschließen, dass Bingo Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Daher suchen wir für ihn ein erfahrenes Zuhause, dass bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde. Sie sollten eher ländlich leben, ein Garten wäre toll und wenig Besuch oder wechselnden Personen. Auch für die Mitnahme ins Büro sind sie nicht geeignet. Herdenschutzhunde bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.
Bingo reist er kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann Bingo gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle würde schon mal gegen seine Einsamkeit helfen.
Weitere Infos über Bingo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/bingo/
Bingo sucht seinen Hauptgewinn, Menschen, die ihm genügend Liebe geben und ihn nicht schlagen, nur weil er existiert. Denn das ist die traurige Geschichte von Bingo.
Er gehörte einigen Sinti- und Roma. Dort wurde er geschlagen und misshandelt, einfach, weil er existierte. Glücklicherweise wurde er von unseren Tierschützer:innen vor Ort gerettet und lebt zurzeit bei unserer lieben Corina.
Bingos Wunden sind verheilt – aber inwiefern die Psyche geheilt ist bleibt abzuwarten. Trotzdem allem liebt er die Menschen immer noch. Er weint viel und schreit förmlich nach Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit, die er vor Ort leider nicht in dem Maße bekommen kann, wie es einem Hund in seinem Alter eigentlich zusteht. Bingo ist mittlerweile etwa 1,5 Jahre alt und zu einem ca. 65 cm großen Rüden herangewachsen. Mit anderen Hunden versteht er sich sehr gut, Katzen konnten nicht getestet werden.
Wir können auch nicht ausschließen, dass Bingo Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Daher suchen wir für ihn ein erfahrenes Zuhause, dass bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Herdenschutzhunde sind keine Stadthunde. Sie sollten eher ländlich leben, ein Garten wäre toll und wenig Besuch oder wechselnden Personen. Auch für die Mitnahme ins Büro sind sie nicht geeignet. Herdenschutzhunde bringen tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.
Bingo reist er kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann Bingo gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle würde schon mal gegen seine Einsamkeit helfen.
Weitere Infos über Bingo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/bingo/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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