Rika sucht Menschen mit Hundeverstand

27.04.26 19.04.26 18 287561275
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Rika ist ein echter Hingucker. Sie hat wunderschöne große Spitzohren, mit denen sie bestimmt bald jede Leckerli Tüte in ihrem neuen Zuhause rascheln hören wird. Ihr tolles weißes Fell mit dem dunklen Fleck im Gesicht machen sie unverwechselbar.
Die hübsche Hündin ist ca. 2 Jahre alt und wiegt um die 23 kg. Damit hat sie eine mittlere Größe. Die Verträglichkeit mit Artgenossen und Katzen konnte bisher noch nicht getestet werden.
Im Moment ist Rika noch etwas schüchtern und zurückhaltend. Aber wer kann es ihr verdenken, dass sie noch an den lauten und stressigen Shelter Alltag gewöhnen muss? Trotz ihrer Zurückhaltung lässt sie sich aber anfassen und nimmt auch Leckerlis aus der Hand. Sie ist vorsichtig und zeigt keinerlei Anzeichen von Aggressionen.
Es ist davon auszugehen, dass Rika das Leben in einem Haushalt noch nie kennenlernen durfte. Daher suchen wir für sie Menschen, die ihr mit Geduld und Empathie alles zeigen und sie an das Hunde 1×1 heranführen. Gerade zurückhaltende Hunde brauchen Zeit zum Ankommen. Umso schöner ist es dann beobachten zu können, wie sie langsam aufblühen und von Tag zu Tag ein Stückchen mehr ihrer Persönlichkeit zeigen.
Rika ist jung und klug und wird sicherlich Spaß daran entwickeln auch mit ihrem Kopf zu arbeiten. Ein Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule wäre für Rika daher eine wunderbare Möglichkeit dazuzulernen und an Selbstbewusstsein zu gewinnen. Und ganz nebenbei könnt ihr als Team zusammenwachsen.
Hast du ein Plätzchen für Rika in deinem Zuhause und in deinem Herzen frei?
Die süße Rika reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und mit einem eigenen EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie kann nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro ausreisen. Auch eine Pflegestelle wäre für Rika ein tolles Sprungbrett in ein neues Leben.

Weitere Infos über Rika und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/rika-2/

https://youtu.be/PColV_7jgY4

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters