Körbchen gesucht für Kimba

22.05.26 31.03.26 56 287396367
97232 Giebelstadt (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.01.25 (1 Jahr 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Kimba ist ein fröhlicher kleiner neugieriger Zwerg, der sehr liebesbedürftig ist. Er ist aufgeweckt, aufmerksam und lässt erkennen, dass er gefallen möchte. Die bernsteinfarbenen Augen strahlen Wärme und Freundlichkeit aus und das schwarz-weiß gescheckte Fell geben ihm einen besonderen Charme.

Seit seiner Ankunft Anfang Mai in seiner liebevollen Pflegefamilie verzaubert der kleine Wirbelwind mit seiner lieben Art sofort jeden, der ihn kennenlernt. Das hübsche Hundekind mit dem aufgeweckten Gesichtsausdruck geht offen auf alle Menschen zu und lässt sich gerne ausgiebig streicheln und liebt es, in der Nähe von Menschen zu sein. Kuscheleinheiten dürfen dabei nicht fehlen.

Kimba ist sehr agil, spielfreudig und voller Energie und hat schon einiges gelernt, Spielzeuge aller Art machen ihm großen Spaß und mit ein paar Leckerlis kann man seine Motivation jederzeit steigern. Dabei ist er unheimlich intelligent und möchte schon beschäftigt werden. Er lernt die Grundkommandos gerade problemlos und auch das Laufen an der Leine funktioniert sehr gut. Mit den Ersthunden im Haushalt klappt es von Anfang an super, er läuft gut mit, tobt und chillt aber auch zusammen mit ihnen.

Für den kleinen Kimba wünschen wir uns liebevolle aktive Menschen, die bereit sind, ihn nicht nur in ihr Leben, sondern auch in ihr Herz aufzunehmen. Ideal wäre ein ländliches Zuhause mit einem Garten zum Toben, auch gerne mit Ersthund.

Ursprünglich kommt Kimba aus Rumänien, Baia Mare. Er wurde als Kleinster vom Wurf zusammen mit seinen sechs Geschwistern Greta, Silas, Fietje, Tash, Lakota und Ulky mit der Mutter Lykke auf der Straße gefunden und in Sicherheit gebracht.

Hat dich der süße Blick von Kimba schon ins Herz getroffen? Dann freut er sich auf ein Kennenlernen.

Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann er jederzeit in sein eigenes Zuhause ziehen. Kimba ist gechipt, geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis.

https://youtu.be/GzJKm70uxmA

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kimba/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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