Ivy - voller Energie und Lebensfreude!

28.10.25
22.10.25
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286017540
14913 Jüterbog (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz gefleckt
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, entfloht, gechipt
Wurftag:
01.12.24 (1 Jahr 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Wenn man der hübschen Ivy begegnet, spürt man sofort ihre offene Art. Die junge Hündin ist freundlich, verspielt und immer freundlich. Sie liebt es zu laufen, zu spielen und ihre Umgebung zu erkunden. Mit fremden Hunden oder Menschen zeigt sie sich eher unterwürfig und vorsichtig. Sie hatte Glück und durfte in ihre Pflegestelle in Jüterbog ausreisen. Dort kann sie jederzeit besucht werden.

Auffällig ist ihre kurze Rute, die sie zu etwas Besonderem macht. Mit anderen Hunden versteht sich Ivy sehr gut und zeigt sich im Umgang verträglich. Ivy wurde als junge Hündin auf der Straße gefunden und kam dann in das öffentlichen Shelter von Bistrita. Dort litt sie sehr unter den Bedingungen. Mit ihren ca. 57cm Schulterhöhe und 20 kg ist sie eine mittelgroße Hündin, die sich Bewegung und geistige Auslastung wünscht. Aber natürlich auch lange Kuschelstunden. Wir wünschen und für unsere Black Lady ein ländliches Zuhause, gerne mit Garten. Auch ein Ersthund könnte für Ivy sehr schön sein, ist aber kein Muss.

Das Hunde-1×1 muss Ivy noch lernen - Dinge wie Leinenführigkeit, Stubenreinheit oder das Leben im Haus sind ihr bisher unbekannt. Doch sie ist lernwillig, möchte gefallen und wird mit Geduld und liebevoll-konsequenter Erziehung schnell Fortschritte machen. Mit ihren ca. 11 Monaten steckt Ivy zudem mitten in der Pubertät – eine Phase, die schon einmal alles auf den Kopf stellen kann. Mit Humor, Gelassenheit und einer positiv arbeitenden Hundeschule wird sie gestärkt daraus hervorgehen und zu einer selbstbewussten Begleiterin werden.

Ivy ist gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und hat ihren EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro.

Wer möchte Ivy zeigen, wie schön ein Hundeleben in einer Familie sein kann - und gemeinsam mit ihr durchstarten?

https://youtu.be/xvDQ6h86GBg

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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