Wolf ist bereit für sein Zuhause

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18469 Velgast (Mecklenburg-Vorpommern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-gefleckt
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.19 (6 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
550 €
Zurückgelassen in einem Waldstück hätte Wolf allen Grund, keine Lust mehr auf Menschen zu haben oder ihnen zu vertrauen. Doch Wolf hat nie aufgegeben! Er ist ein lieber Kerl, der Lust hat sein Leben mit Menschen zu verbringen. Mit seinen ca. 30 cm Größe und ca. 15 kg Gewicht ist er ein absoluter Glückstreffer für alle, die auf der Suche nach einem kleineren Begleiter sind. Aktuell lebt er in seiner Pflegestelle in 18469 Velgast und freut sich auf Besuch. Er lebt sich bereits super ein und ist voller Spaß, Lebensfreude und Neugierde. Er ist bereits stubenrein, verträgt sich mit all seinen Artgenossen und könnte stundenlang kuscheln…! Wolf ist ein kleiner Schatz, den man einfach liebhaben muss.

Wolf ist ca. 6,5 Jahre alt und hat damit die wilden Jahre hinter sich und die besten Jahre vor sich. Mit Hunden, wie auch Katzen ist er verträglich, sodass er auch bestens in einem Haushalt, in dem verschiedene Tiere leben, zurechtkommen würde.

Wenn er mit seinen kurzen Beinchen die Umgebung erkundet, ist es eine wahre Freude ihn zu beobachten. Mit dem großen dunklen Fleck am Hinterbein und den süßen “Sommersprossen” auf der Nase, ist der kleine Herr nicht nur charakterlich, sondern auch äußerlich äußerst hübsch und niedlich.

Wolf ist ein lebensfroher Rüde in den besten Jahren und charakterlich eher ruhig und entspannt. Wir wünschen uns daher Menschen, die mit ihm gerne in der Natur unterwegs sind und die Welt mit ihm entdecken, aber keinen Marathon mit ihm laufen möchten.

Wenn du dir vorstellen kannst Wolf ein wohl verdientes warmes Körbchen zu schenken, dann melde dich gern bei uns.

Wolf kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause ziehen. Er wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

https://youtu.be/AYmlFK0C1pM

https://einherzfuerstreuner.de/tiervermittlung/vermittlungsablauf/schutzgebuhr/

Weitere Infos über Wolf und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/wolf/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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