Freundliche Enka sucht ihr Zuhause

23.10.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.10.20 (5 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Die hübsche Enka wurde zwischen zwei Dörfern in der Einöde gefunden – ganz allein, vermutlich ausgesetzt und mit einer großen Hernie. Zum Glück entdeckte ein Mädchen die liebe Hündin, brachte sie in Sicherheit, und eine Operation konnte ihr helfen. Inzwischen ist Enka kastriert, die Hernie wurde erfolgreich behandelt, und sie darf sich nun in ihrer Pflegestelle erholen – bis sie endlich ihr Für-Immer-Zuhause findet.

Enka zeigt sich dort als freundliche, ausgeglichene und menschenbezogene Hündin. Sie liebt Streicheleinheiten, genießt Nähe und Zuwendung, ohne jemals aufdringlich zu sein. Auch mit anderen Hunden und Katzen versteht sie sich gut. Sie ist anpassungsfähig, aufmerksam und zeigt jeden Tag aufs Neue, dass sie einfach dazugehören möchte.

Vermutlich steckt in Enka ein Hütehund-Mix, was man an ihrer aufmerksamen, feinfühligen und lernfreudigen Art gut erkennen kann. Sie beobachtet genau, reagiert sensibel auf Stimmungen und möchte ihren Menschen gefallen. Hütehundtypisch braucht sie daher Menschen, die ihre Intelligenz und Wachsamkeit mit liebevoller Konsequenz und klarer Führung in die richtigen Bahnen lenken. Regelmäßige geistige Beschäftigung, abwechslungsreiche Spaziergänge und feste Routinen würden ihr sehr guttun.

Jetzt fehlt der sanften Hündin nur noch eines: ein Zuhause, in dem sie Liebe, Geborgenheit und Sicherheit erfährt – bei Menschen, die ihr Zeit zum Ankommen geben und auch kleine Missgeschicke in der Eingewöhnungsphase mit Geduld sehen. Wenn Enka Vertrauen gefasst hat, wird sie sich zu einer treuen, feinfühligen Begleiterin entwickeln, die ihre Menschen bedingungslos liebt.

Enka reist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie in ihr Zuhause oder auf eine liebevolle Pflegestelle ziehen.

Möchtest du Enka zeigen, dass das Leben mehr zu bieten hat als Einsamkeit und Schmerz?

https://einherzfuerstreuner.de/project/enka/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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