Hazel sucht eine neue Familie

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14913 Jüterbog (Brandenburg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-weiß
Wurftag:
01.01.17 (9 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Nach vielen Jahren musste Hazel ihr gewohntes Zuhause verlassen und ist nun auf der Suche nach einer neuen, liebevollen Familie.

Hazel ist eine wunderschöne Hündin, etwa 8,5 Jahre alt, ca. 55 cm groß und rund 25 kg schwer – also eine mittelgroße Begleiterin. Trotz ihres Alters ist sie noch aktiv und verspielt. Sie liebt lange Spaziergänge und ausgiebige Ausflüge, bei denen sie sowohl körperlich als auch geistig ausgelastet wird. Genauso genießt sie aber auch ruhige Momente im Garten, wo sie entspannt beobachten oder ein Nickerchen halten kann.

Im Alltag zeigt sich Hazel als angenehme Begleiterin: Sie ist stubenrein, läuft gut an der Leine und kennt die Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“ oder „Pfötchen“, die sie mit ein wenig Motivation gerne ausführt. Autofahren kennt sie ebenfalls und steigt problemlos ein und aus.

Mit anderen Hunden ist Hazel grundsätzlich verträglich, bevorzugt jedoch ruhige, nicht dominante Artgenossen und geht Konflikten eher aus dem Weg. Katzen kennt sie bereits aus ihrem bisherigen Zuhause, sodass ein Zusammenleben mit einer behutsamen Eingewöhnung gut vorstellbar ist.

Kinder hat Hazel zwar kennengelernt, fühlt sich in ihrer Gegenwart jedoch nicht wohl. Daher wünschen wir uns für sie ein Zuhause ohne Kinder.

Fremden Menschen begegnet Hazel zunächst mit etwas Misstrauen und braucht Zeit, um Vertrauen zu fassen. Hat sie jedoch einmal eine Bindung aufgebaut, zeigt sie sich als sehr liebenswerte und treue Hündin.

Für Hazel suchen wir ein ruhiges, möglichst ländliches Zuhause bei Menschen, die ihr mit Geduld, Verständnis und Liebe begegnen. Auch wenn sie bereits vieles kennt und keine junge Hündin mehr ist, bedeutet ein Umzug für sie Stress. Daher braucht sie Menschen, die ihr die Zeit geben, in ihrem neuen Leben in Ruhe anzukommen.

Hazel ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in ihre neue Familie ziehen.

https://youtu.be/7lB9bva3lV8

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/hazel-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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