Traumpaar Elysia&Marcel

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RO-400001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.25 (1 Jahr 4 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
schwarz/schwarz-weiß
Preis:
550 €
Elysia und Marcel sind Geschwister und ein eng verbundenes Team. Die beiden wurden gemeinsam auf einem Parkplatz in der Nähe der Wohnung ihrer Pflegestelle gefunden und in Sicherheit gebracht. Seitdem zeigen sie jeden Tag, wie viel Liebe und Vertrauen in ihnen steckt.

Elysia ist eine besonders herzliche und anhängliche Katze. Sie liebt es, auf dem Arm gehalten zu werden und sucht aktiv die Nähe ihrer Menschen. Streicheleinheiten und Aufmerksamkeit genießt sie in vollen Zügen. Gleichzeitig ist sie verspielt und liebt es, mit anderen Katzen zu toben.

Auch Marcel ist ein sehr liebevoller und sanfter Kater. Er ist ausgesprochen menschenbezogen und fühlt sich am wohlsten, wenn er ganz nah bei seinen Menschen sein darf. Besonders gern liegt er in den Armen seiner Bezugsperson und genießt die gemeinsame Zeit. Neben seiner verschmusten Art ist er auch verspielt und aktiv.

Mit anderen Katzen verstehen sich beide sehr gut. Auch kleine Hunde kennen sie bereits und kommen gut mit ihnen zurecht. Da sie eine sehr enge Bindung haben, werden Elysia und Marcel ausschließlich gemeinsam vermittelt. Gesicherter Freigang wäre möglich, sofern die Umgebung ruhig und sicher ist.

Gesundheitlich geht es beiden gut. Marcel hat lediglich eine sehr kleine Nabelhernie, die laut Tierarzt unbedenklich ist und nicht behandelt werden muss.

Elysia und Marcel sind negativ auf FIV und FeLV getestet. Beide sind kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringen selbstverständlich ihre EU-Heimtierausweise mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von jeweils 250 Euro dürfen sie gemeinsam in ihr neues Zuhause ziehen.

Wer Elysia und Marcel ein Zuhause schenkt, bekommt zwei zutiefst liebevolle, verschmuste und lebensfrohe Katzen, die ihr Glück am liebsten miteinander und mit ihren Menschen teilen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/elysia-marcel/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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