Terje und Asa suchen ein gemeinsames zu Hause

17.11.25
21
286243525
RO-437345 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
10.04.20 (5 Jahre 7 Monate alt)
Kater:
2
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß + braun
Preis:
500 €
Terje und Asa lieben Menschen und die Zeit mit ihnen. Umso schlimmer war es, als sie ihre Familie in Rumänien schlagartig verlassen mussten. Sie wurden unseren Tierschützern übergeben. Es stellte sich heraus, dass die beiden positiv auf FeLV getestet wurden – das war auch der Grund, wieso ihre Familie sie von jetzt auf gleich rausgeworfen haben…

Für uns und unsere Tierschützer heißt das aber nicht, dass Asa und Terje kein Leben verdient haben! Im Gegenteil: sie haben das gleiche Recht zu leben und haben sich ein schönes Leben verdient. Unsere hübschen Kater sind sehr, sehr menschenbezogen, anhänglich und haben auch vor Fremden keine Angst. Jeder wird herzlich begrüßt, jeder wird ins Herz geschlossen – das gleiche wünschen wir uns auch für Terje und Asa.

Da sie sehr aneinander hängen und seit ihrer Geburt ein eingespieltes Team sind, möchten wir sie nicht trennen und suchen ihnen ein gemeinsames Zuhause. Das kommt nicht nur ihnen zugute, sondern auch ihren neuen Menschen: denn die werden gleich doppelt mit Liebe überschüttet 🙂

Asa und Terje wurden positiv auf FeLV getestet und obwohl sie sich gut mit anderen Katzen verstehen, ist es zu riskant sie zu negativ getesteten Katzen zu vermitteln, da FeLV auch über Speichel übertragen werden kann. Freigang ist wegen der Erkrankung für sie nicht möglich, darum wäre ein gesicherter Balkon ein Traum. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Vermittlung.

FeLV ist eine durch das feline Leukämie-Virus verursachte Viruserkrankung bei Hauskatzen. Die Übertragung erfolgt durch Speichel. Außerhalb der Katze, z.B. an Fressnäpfen, stirbt das Virus jedoch sehr schnell (innerhalb weniger Minuten) wieder ab. FeLV ist NICHT auf andere Tiere oder den Menschen übertragbar, nur Katzen untereinander können sich infizieren.

Findest du auch, dass Asa und Terje trotz des FeLV eine Familie verdient haben? Dann melde dich bei uns!

Bei ihrer Ausreise ist sind sie natürlich kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurden negativ auf FIV getestet. Einen EU-Heimtierausweis haben sie dann auch bereits in ihrem Köfferchen und nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von je 250 Euro können sie dann bei dir einziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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