Leni sucht endlich ein neues Zuhause voller Liebe

28.05.26 31.01.26 81 286889305
26382 Wilhelmshaven - Bant (Niedersachsen)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
31.01.24 (2 Jahre 5 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
weiß, grau getigert
Preis:
275 €
Leni hat so lange auf ihre Chance gewartet, die sie nun endlich bekam! Sie durfte im Mai in ihre Pflegestelle reisen, von wo aus sie auf ihre endgültige Familie wartet.

Gleich nach Ankunft hat Leni nicht nur ihre Pflegemama um die Pfote gewickelt, sondern auch die Erstkatzen. Dass so eine liebe und offene Katze schon so lange wartet, ist nicht verständlich, aber vielleicht ändert sich das bald alles?..

Lenis Pflegemama kann nur Gutes von ihr berichten:

„Schmusekatze gesucht? Dann ist Leni genau die Richtige!

Leni ist in jeder Hinsicht eine unkomplizierte Traumkatze. Schnell hat sie sich mit den anderen Katzen in der Pflegestelle angefreundet und lässt sich schon nach wenigen Tagen den Kopf putzen. Die Wohnung hat sie mutig bis in den letzten Winkel erkundet und zeigt dabei eine Vorliebe fürs Klettern in die Höhe. Sie würde daher sich sicherlich über eine Katzenkletterwand im neuen Zuhause freuen.

Menschliche Besucher werden innerhalb weniger Sekunden als Sitzmöbel genutzt und dazu animiert, sie zu kraulen. Dabei ist sie so vorsichtig, dass auch ein Zusammenleben mit Kindern grundsätzlich kein Problem darstellen sollte. Sie zeigt sich an Futterspielzeug interessiert, liebt es die Spielangel zu jagen und zeigt dem Plüschfrettchen so richtig wer der stärkere ist.“

Wir sehen Leni auch weiterhin als reine Wohnungskatze und auch hätte sie gerne künftig Gesellschaft von anderen Kätzchen. Sie lebt von klein auf in der Wohnung und lebte noch nie ohne andere Katzen, die zu ihren engen Freunden zählen.

Bei Lenis Umzug in ihr für-immer-Zuhause ist sie natürlich gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt und entfloht. Zudem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und besitzt bereits einen EU-Heimtierausweis. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr.

Leni kann nach Absprache kennengelernt werden. Sie freut sich über Besuch und die Chance, das endgültige Glück zu finden.

https://youtu.be/dvRt4Eg25Xw

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/leni-15/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters