Lebensfroh, verschmust und bereit für Abenteuer Naru möchte bei Ihnen einziehen!

17.11.25
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286243601
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.25 (7 Monate 5 Tage alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
weiß-schwarz
Preis:
250 €
Naru ist jung, lebensfroh und ein echtes Stehaufmännchen. Kaum fünf Monate alt, musste er schon ums Überleben kämpfen. Man fand ihn am Bahnhof, verletzt, weinend, mit einer schwer beschädigten Vorderpfote. Vermutlich wurde er von einem Zug erfasst. Doch Naru wollte leben - und hat es geschafft.

Nach einer Operation, bei der sein linkes Vorderbein amputiert werden musste, hat er sich mit beeindruckender Energie ins Leben zurückgekämpft. Heute ist er ein fröhlicher, quirliger Kater, der spielt, springt und rennt, als wäre nie etwas gewesen. Dreibeinig? Ja. Eingeschränkt? Kein bisschen.

Naru liebt Menschen, Aufmerksamkeit und Spiel - am liebsten alles gleichzeitig. Er genießt Streicheleinheiten und zeigt seine Freude offen und lautstark. Andere Katzen findet er großartig, Hunde machen ihm dagegen noch Angst. Deshalb sucht er ein Zuhause mit mindestens einer freundlichen Katze und ohne Hunde.

Ein gesicherter Wohnplatz reicht Naru völlig - er braucht keinen Freigang, sondern Menschen, die mit ihm lachen, spielen und ihm Geborgenheit schenken. Über einen vernetzten Balkon, auf dem er seine Umgebung beobachten kann, würde er sich bestimmt dennoch sehr freuen. Dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Vermittlung.

Er lebt glücklich und problemlos mit drei Beinen - er kommt damit wunderbar zurecht und meistert alles wie eine gesunde Katze. Naru ist FIV/FELV negativ getestet, bereits kastriert, entwurmt, entfloht, geimpft, gechipt und bringt selbstverständlich seinen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro darf Naru ausreisen. Auch eine Pflegestelle wäre ein wunderbarer Start für ihn - ein Ort, an dem er zeigen darf, wie viel Mut und Lebensfreude in ihm stecken.

Wer Naru aufnimmt, bekommt keinen "behinderten" Kater, sondern einen kleinen Helden mit großem Herzen.

Bei Interesse an unserem lebensfrohen Naru füllen Sie bitte die Selbstauskunft für ihn auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/naru-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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