Sensibler Noah sucht schützendes Zuhause

04.12.25
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286390702
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Noah ist ein zarter, weiß-brauner Rüde mit großen, aufmerksamen Ohren, die jedes leise Geräusch einfangen – vielleicht in der Hoffnung, die Stimmen der Menschen wiederzuhören, die er einmal geliebt hat. Denn bei ihm hat man das Gefühl, dass er jemanden vermisst. Jemanden, den er verloren hat, ohne zu verstehen warum.

Gefunden wurde Noah von Calin, nur wenige Meter vom Shelter entfernt – allein, verängstigt und offenbar ausgesetzt. Für einen sensiblen kleinen Hund wie ihn muss die Welt in diesem Moment völlig aus den Fugen geraten sein. Noah wird auf etwa 3 Jahre geschätzt und hat mit seinen 30 cm und 7 kg eine kleine Größe.

Im Shelter fällt es Noah schwer, zur Ruhe zu kommen. Der Lärm, das Gewusel, die vielen fremden Hunde – all das überfordert ihn. Die meiste Zeit verkriecht er sich in seiner Hütte, ein Ort, der ihm zumindest ein kleines Gefühl von Sicherheit gibt. Er ist anfangs sehr zurückhaltend und braucht Menschen, die ihn sehen, auch wenn er sich versteckt. Menschen, die ihm Zeit geben, um Vertrauen zu fassen, ohne ihn zu drängen.

Doch so sensibel Noah ist, so sanft ist er auch: Er zeigt keinerlei Aggression, lässt alles geduldig über sich ergehen und versucht einfach, uns Menschen zu verstehen. An der Leine fühlt er sich noch unsicher, aber mit liebevoller, ruhiger Begleitung wird er sicher lernen, wie schön Spaziergänge sein können. Mit anderen Hunden ist Noah gut verträglich.

Für Noah suchen wir ein ruhiges, einfühlsames Zuhause – bei Menschen, die ihm den Raum geben, den er braucht, und ihn Schritt für Schritt in ein neues, liebevolles Leben begleiten. Ein Zuhause, in dem er nicht länger verstecken muss, wie sehr er sich nach Nähe, Sicherheit und Geborgenheit sehnt.

Noah ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein Zuhause reisen.

Wer schenkt Noah das Happy End, das er so sehr verdient?

https://einherzfuerstreuner.de/project/noah-3/

https://www.youtube.com/shorts/cqO97pqHTss

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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