Frida möchte dein Leben bereichern!

27.07.25
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RO-430362 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
03.04.24 (1 Jahr 8 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
getiegert
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Süße Frida wartet auf ihr Glück!
Frida ist nun bereits über ein Jahr alt und wartet leider immer noch auf ihr Für-immer-Zuhause. Derzeit befindet sie sich in einer unserer Pflegestellen, wünscht sich aber endlich eine eigene Familie.
Fridas Geschichte beginnt auf den Straßen Rumäniens, wo sie zusammen mit ihren Geschwistern und ihrer Mutter gefunden wurde. Dank der Hilfe engagierter Tierschützer konnte sie in Sicherheit gebracht werden.
Als die kleine Tigerdame Ende letzten Jahres gefunden wurde, war sie noch sehr schüchtern. Doch in der Zwischenzeit hat sie große Fortschritte gemacht. Dennoch benötigt sie sicherlich nach wie vor etwas Geduld und Verständnis, um ihr Vertrauen zu gewinnen. Sobald dies geschehen ist, genießt sie die Zeit mit ihren Menschen in vollen Zügen.
In ihrem neuen Zuhause wünscht sich Frida auf jeden Fall mindestens eine Katzenfreundin oder einen Katzenfreund an ihrer Seite, da sie sich sehr gut mit Artgenossen versteht und nicht als Einzelkatze gehalten werden sollte. Vielleicht kann sie ja ihre Schwester Skadi mitnehmen.
Ob sie sich auch mit Hunden anfreunden könnte, wurde bisher noch nicht getestet. Aufgrund ihrer Vorgeschichte wird für Frida ein Zuhause ohne Freigang gesucht, wo sie als reine Wohnungskatze leben kann.
Die charmante Katze ist definitiv bereit für den Umzug in ihr neues Zuhause und wartet sehnsüchtig darauf, ihre Menschen fürs Leben kennenzulernen. Sie verspricht, mit ihrer liebenswerten Art das Leben ihrer zukünftigen Familie zu bereichern.
Bei ihrer Ausreise ist Frida, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und wird auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis packt sie ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.

Weitere Infos über Frida und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/frida-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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