Traumhündin Celeste

24.04.26 16 287608148
RO-400001 Fantanele (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
tricolor
Wurftag:
01.01.16 (10 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
325 €
Celeste – die vom Himmel stammende. Diesen Namen trägt Celeste nicht zufällig, denn wer sie kennenlernen darf, merkt sofort, dass die Hündin etwas ganz Besonderes umgibt. Celeste hat die Hölle in Suraia überlebt und sich ihren sanften und liebevollen Charakter erhalten können. Und obwohl sie auf 10 Jahre geschätzt wurde, sind wir uns bei dieser Einschätzung ausnahmsweise ganz und gar nicht sicher. Celeste ist topfit und verhält sich deutlich jünger. Vielleicht ist “die Himmlische” auch als Welpe in einen Jungbrunnen gefallen? Wer weiß.

Celeste hat eine wunderbare mittlere Größe von 60 cm und ca. 25 kg. Ihre dreifarbiges Glücksfell ist unverkennbar und ihre süßen Öhrchen sind zum Dahinschmelzen. Wenn dich Celeste mit ihrem treuen Blick anschaut, dann will man nichts mehr als dieser besonderen Hündin ein liebevolles Zuhause zu schenken.

Ihrer Vergangenheit zum Trotz, ist Celeste eine freundliche und absolut liebenswerte Hündin, die gerne Zeit mit Menschen verbringt. In der Gegenwart von Menschen ist sie entspannt und unkompliziert und wir sind uns ziemlich sicher, dass sich Celeste in ihrem neuen Zuhause schnell einleben wird.

Auch wenn sie vermutlich noch einiges zu lernen hat, mit Leine und Geschirr kommt sie bereits super zurecht und hat keine Berührungsängste. Bezüglich weiterer Punkte im Hunde ABC besteht bestimmt noch Übungsbedarf und wir wünschen uns daher empathische und freundliche Menschen, die Celeste mit Geduld und klarer Führung auf ihrem Weg zum Familienhund begleiten möchten.

Celeste ist mit Artgenossen gut verträglich. Wie sich das mit Katzen verhält, konnte bisher noch nicht getestet werden.

Celeste wartet nur noch auf ihre Herzensmenschen, dann steht einer glücklichen Zukunft nichts mehr im Weg. Sie ist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt. Ihren EU-Heimtierausweis hat sie schon eingepackt. Nach einer positiven Vorkontrolle und der verminderten Schutzgebühr von 325 Euro darf sie reisen.

Wer schenkt Traumhündin Celeste ein liebevolles Heim? Auch eine Pflegestelle wäre für Celeste ein wunderbares Sprungbrett und ein erster großer Schritt.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/celeste/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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