Juliana - sanft und bescheiden

25.04.26 20 287612725
44799 Bochum - Altenbochum (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Juliana ist eine sanfte und bescheidene Hündin, die sich nichts mehr wünscht als endlich ein liebevolles Zuhause zu haben.

Die junge Hündin ist knapp zwei Jahre alt. Sie hat eine Schulterhöhe von 46 cm und wiegt ca. 17 kg. Ihr wunderschönes sandfarbenes Fell und die treuen Augen, die sich so sehr nach Liebe sehnen, gehen mitten ins Herz. Ursprünglich kommt Juliana aus dem öffentlichen Shelter, in dem bisher nach wie vor getötet wird.

Auf den ersten Blick ist Juliana etwas zurückhaltend, doch nach wenigen Minuten sitzt sie schon auf deinem Schoß und möchte gestreichelt werden. Sie ist eine unkomplizierte Hündin, die die Aufmerksamkeit von Menschen genießt. Sie mag Kinder und ist mit anderen Hunden verträglich.

Ein Leben in einem liebevollen Zuhause, wird für Juliana eine komplett neue Erfahrung sein. Und somit auch das Hunde ABC. Stubenreinheit, Autofahren oder mal allein bleiben. All das muss Juliana noch lernen, aber mit etwas Geduld und Empathie, wird sie diese Hürde sicherlich schnell meistern. Denn Juliana ist sehr anpassungsfähig und möchte gefallen. Die erste Herausforderung hat sie bereits gemeistert und läuft schon sehr gut an der Leine.

Im vorderen Bereich hat sie einige abgebrochene Zähne. Ein klares Zeichen für eine frühere Mangelernährung. Juliana hat dadurch aber keinerlei Einschränkungen. Ganz im Gegenteil. Sie liebt leckere Snacks und ist keine Kostverächterin. Das kommt euch gerade im Training zugute. Der Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule wäre für euch natürlich auch eine wunderbare Möglichkeit, um zusammenzuwachsen und eure Bindung zu stärken.

Julianas Koffer ist gepackt und sie wartet mit ihrem EU-Heimtierausweis in der Pfote auf ihre Familie. Sie ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr von 500 Euro, kann Juliana in ihr Zuhause reisen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/juliana/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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