Zuhause gesucht für Tayvo

08.11.25
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286165635
RO-40001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.06.25 (6 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Dürfen wir vorstellen? Das ist der bezaubernde Tayvo, ein echtes Powerpäckchen zum Verlieben! Der kleine Rüde wartet zusammen mit seinen Geschwistern Batsi, Elara und Clay in einer liebevollen Pflegestelle (im Außenbereich) bei Raluca in Zalau (Rumänien) darauf, schon bald sein Köfferchen zu packen. Die kleine Welpenschar wurde einfach neben Ralucas Hundeunterkunft ausgesetzt – doch diese schreckliche Zeit ist nun vorbei!

Tayvo sieht seinen beiden Schwestern sehr ähnlich und bringt aktuell 34 cm Schulterhöhe und 5,5 kg auf die Waage. Er wird vermutlich ein mittelgroßer Hund werden und überzeugt mit seinem fröhlichen Welpencharme.

Sein Charakter? Typisch Welpe und einfach zum Knuddeln! Tayvo ist verspielt, freundlich und unglaublich neugierig. Er will die Welt entdecken und tobt fröhlich mit seinen Geschwistern herum. Mit anderen Hunden versteht er sich fabelhaft. Ob das auch für Katzen gilt, wissen wir nicht, da dies noch nicht getestet werden konnte.

So süß Tayvo auch ist – ein Welpe ist kein fertiger Hund! Seine neuen Menschen sollten sich bewusst sein, dass die erste Zeit viel Geduld und liebevolle Konsequenz erfordert. Stubenreinheit, das Alleinbleiben, die Leinenführigkeit – all das muss Tayvo noch lernen. Und dann kommt die Pubertät! Die sogenannte „Flegelzeit“ wird sein kleines Köpfchen ordentlich durcheinanderwirbeln und erfordert von seinen Menschen Humor und starke Nerven. Aber keine Sorge, mit der richtigen Anleitung und Liebe wird Tayvo eine wunderbare Begleiterin! Dabei kann auch der Besuch einer Hundeschule helfen.

Du suchst ein fröhliches Fellbündel, das Dein Leben mit Abenteuern füllt und bereit ist, mit Dir gemeinsam durch dick und dünn zu gehen? Dann könnte Tayvo genau der Richtige für Dich sein.

Tayvo reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit seinem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann er, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle würde sehr helfen, um ihn und seine Geschwister vor dem nahenden kalten Winter zu schützen!

https://youtu.be/IdT-OIj2IAM

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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