Zarte Seele Frodo sucht Geborgenheit
Anzeige vom 02.04.26
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Nr. 287415917
RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun mit weißen Abzeichen
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.25 (4 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Frodo ist etwa 2–3 Monate alt, also noch ganz am Anfang seines Lebens! Zusammen mit seinem Bruder Kiko wurde er als winziges Baby in einer Box nahe eines Flusses gefunden – bei bitterkalten -20 Grad. Die beiden waren erst ungefähr zwei Wochen alt. Ein erschütternder Start ins Leben, der zeigt, wie stark diese kleinen Kämpfer sind.
Heute ist Frodo in Sicherheit und darf zusammen mit seinem Bruder in einer privaten Pflegestelle in Rumänien aufwachsen. Dort sammelt er bereits wertvolle Eindrücke vom Leben im Haus und lernt die Abläufe einer Familie kennen. Er zeigt sich freundlich, verspielt und sehr neugierig auf alles, was um ihn herum passiert. Mit anderen Hunden versteht er sich dort sehr gut, die Kinder in der Familie findet er auch sehr spannend.
Frodo ist ein aufgeweckter, liebevoller Welpe mit einem offenen Wesen. Er genießt Zuwendung und entdeckt seine Welt Schritt für Schritt. Auch bei ihm gehen wir davon aus, dass er ausgewachsen eher klein bleiben wird.
Die Pflegestelle kann ihn jedoch nur vorübergehend betreuen – ein Umzug ins Shelter muss unbedingt vermieden werden! Deshalb suchen wir für Frodo ein verantwortungsbewusstes Zuhause, das ihn sicher durch seine Welpenzeit begleitet und ihm Stabilität schenkt.
Wie jeder junge Hund muss auch Frodo das Hunde-1×1 noch lernen. Mit Geduld, positiver Bestärkung und klarer Führung wird er sich sicher wunderbar entwickeln und zu einem treuen Familienmitglied heranwachsen.
Eine Ausreise ist ab April möglich. Frodo reist nach positiver Vorkontrolle gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause. Auch eine neue, zeitlich unbegrenzte Pflegestelle wäre für den kleinen Kerl ein großer Gewinn!
Weitere Infos über Frodo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/frodo-3/
https://youtu.be/zamlXJsN3YQ
Frodo ist etwa 2–3 Monate alt, also noch ganz am Anfang seines Lebens! Zusammen mit seinem Bruder Kiko wurde er als winziges Baby in einer Box nahe eines Flusses gefunden – bei bitterkalten -20 Grad. Die beiden waren erst ungefähr zwei Wochen alt. Ein erschütternder Start ins Leben, der zeigt, wie stark diese kleinen Kämpfer sind.
Heute ist Frodo in Sicherheit und darf zusammen mit seinem Bruder in einer privaten Pflegestelle in Rumänien aufwachsen. Dort sammelt er bereits wertvolle Eindrücke vom Leben im Haus und lernt die Abläufe einer Familie kennen. Er zeigt sich freundlich, verspielt und sehr neugierig auf alles, was um ihn herum passiert. Mit anderen Hunden versteht er sich dort sehr gut, die Kinder in der Familie findet er auch sehr spannend.
Frodo ist ein aufgeweckter, liebevoller Welpe mit einem offenen Wesen. Er genießt Zuwendung und entdeckt seine Welt Schritt für Schritt. Auch bei ihm gehen wir davon aus, dass er ausgewachsen eher klein bleiben wird.
Die Pflegestelle kann ihn jedoch nur vorübergehend betreuen – ein Umzug ins Shelter muss unbedingt vermieden werden! Deshalb suchen wir für Frodo ein verantwortungsbewusstes Zuhause, das ihn sicher durch seine Welpenzeit begleitet und ihm Stabilität schenkt.
Wie jeder junge Hund muss auch Frodo das Hunde-1×1 noch lernen. Mit Geduld, positiver Bestärkung und klarer Führung wird er sich sicher wunderbar entwickeln und zu einem treuen Familienmitglied heranwachsen.
Eine Ausreise ist ab April möglich. Frodo reist nach positiver Vorkontrolle gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause. Auch eine neue, zeitlich unbegrenzte Pflegestelle wäre für den kleinen Kerl ein großer Gewinn!
Weitere Infos über Frodo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/frodo-3/
https://youtu.be/zamlXJsN3YQ
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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