Juliet hofft auf ein kuscheliges Körbchen!

04.04.26 34 287432702
RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz mit weißen Abzeichen
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.10.25 (6 Monate alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Die kleine Juliet ist ein selbstbewusstes, mutiges Mädel mit schwarzem Fell, das sofort ins Auge sticht. Sie gehört zu den mutigenn Welpen der Geschwisterbande und kommt schnell für Leckerlis heran – fast so weit, dass man sie schon vorsichtig streicheln könnte.
Juliet liebt es, mit ihren Geschwistern Woody, Aladdin, Lilia und Elodie zu spielen und neugierig die Umgebung zu erkunden. Sie zeigt sich offen und freundlich Menschen gegenüber und ist eine kleine Entdeckerin, die schon jetzt Freude daran hat, Vertrauen zu fassen. Ob sie sich mit Katzen verträgt, wurde bisher noch nicht getestet.
Juliet ist etwa 5 – 6 Monate alt und wird mittelgroß bleiben. Mit ihrem mutigen, lebhaften Wesen wird sie zu einer wunderbaren Begleiterin für Menschen, die Spaß an einem jungen Hund haben und ihr mit Liebe, Geduld und Humor alles beibringen möchten.
Ihre Geschichte ist berührend: Juliet wurde zusammen mit ihren vier Geschwistern allein in einem Feld gefunden – hungrig, ohne Schutz und ohne ihre Mutter. Seitdem lernt sie Schritt für Schritt, dass Nähe etwas Schönes ist und Menschen ihr nichts Böses wollen.
Juliet wartet nun auf ihre Menschen, die ihr behutsam die neue Welt zeigen, ihr Sicherheit geben und sie liebevoll führen. Auch die Pubertät wird spannend, doch mit positiv verstärkender Erziehung und vielleicht einer Hundeschule ist alles gut zu meistern. Ein souveräner Ersthund könnte ihr den Start erleichtern, ist aber kein Muss.
Juliet ist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie in ihr Zuhause ziehen. Auch eine Pflegestelle wäre ein großer Gewinn!

Weitere Infos über Juliet und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/juliet-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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