Phero: Kleiner Entdecker mit großem Herz

08.08.26 17 288521414
RO-420040 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz mit weißen Abzeichen
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.26 (3 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Bistrita, Rumänien.
Phero hatte keinen einfachen Start ins Leben. Er wurde von den Hundefängern ins Shelter gebracht und wartet nun darauf, dass sich sein Schicksal endlich zum Guten wendet.
Der etwa drei Monate alte Phero wiegt aktuell rund 7 kg und hat eine Schulterhöhe von etwa 40 cm. Ausgewachsen wird er vermutlich zu den größeren Hunden gehören.
Mit seinem schwarzen Fell, der weißen Brustzeichnung und den kleinen weißen Pfötchen ist Phero ein echter Hingucker. Besonders sein aufmerksamer Blick verrät, dass in ihm ein neugieriger kleiner Entdecker steckt.
Menschen gegenüber zeigt sich Phero zunächst noch etwas vorsichtig und beobachtet neue Situationen lieber erst einmal aus sicherer Entfernung. Mit etwas Geduld taut er jedoch schnell auf und lässt seinen liebevollen und sanften Charakter erkennen. Mit anderen Hunden versteht er sich gut und orientiert sich gerne an ihnen.
Für Phero wünschen wir uns Menschen, die ihm die Zeit geben, in seinem eigenen Tempo anzukommen und ihm mit liebevoller, positiver Begleitung zeigen, wie schön ein behütetes Hundeleben sein kann. Das Leben im Haus, Stubenreinheit, Leinenführigkeit und all die vielen Alltagsgeräusche sind für ihn noch neu und sollten ohne Druck Schritt für Schritt aufgebaut werden.
Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule würde Phero und seiner neuen Familie dabei helfen, gemeinsam zu lernen und zu einem eingespielten Team zusammenzuwachsen.
Wer Phero die Chance gibt, Vertrauen zu fassen, gewinnt einen treuen Begleiter, der seine Menschen mit Sicherheit viele Jahre durchs Leben begleiten wird.
Phero ist bei Ausreise geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht, besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in sein neues Zuhause reisen.

Weitere Infos über Phero und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/phero/

https://youtu.be/nIxj9Hj_-D0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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