Kiko - kleiner Kämpfer mit großem Herzen

02.04.26 35 287415971
RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.25 (4 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Kiko ist gerade einmal etwa 3 Monate alt, ein winziger Hundejunge, der trotz seines jungen Alters schon mehr erlebt hat, als er je sollte. Gemeinsam mit seinem Bruder Frodo wurde er in einer kleinen Box nahe eines Flusses ausgesetzt – bei eisigen -20 Grad. Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt gerade einmal etwa zwei Wochen alt. Kaum vorstellbar, wie sie diese Kälte überstanden haben.
Zum Glück wurden sie rechtzeitig entdeckt und gerettet.
Kiko lebt derzeit in einer privaten Pflegestelle – und das ist sein großes Glück. Dort darf er das Leben im Haus bereits kennenlernen, sammelt erste Erfahrungen mit Alltagsgeräuschen und Abläufen und zeigt sich dabei neugierig und aufgeweckt. Besonders schön: Mit den dort lebenden Kindern kommt er wunderbar zurecht. Er begegnet ihnen freundlich und verspielt.
Charakterlich ist Kiko ein typischer Welpe: fröhlich, verspielt, neugierig und sehr menschenbezogen. Mit anderen Hunden versteht er sich gut. Wir gehen davon aus, dass er ausgewachsen eher klein-mittelgroß bleiben wird.
Seine Pflegestelle ist jedoch nur eine zeitlich begrenzte Lösung – Kiko darf auf keinen Fall ins Shelter umziehen müssen. Deshalb wünschen wir uns dringend ein liebevolles Zuhause, das ihm Sicherheit und Beständigkeit schenkt. Auch eine Pflegestelle wäre für den kleinen Kerl ein großer Gewinn!
Natürlich muss Kiko das Welpen-1×1 noch lernen: Stubenreinheit, Leine laufen, Grundkommandos und auch das entspannte Alleinbleiben stehen noch auf seinem Stundenplan. Mit Geduld, liebevoller Anleitung und Freude am gemeinsamen Wachsen wird er sich sicher zu einem treuen Begleiter entwickeln.
Kiko reist gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro. Da seine Rute verkürzt ist, darf er leider nicht in die Schweiz einreisen.
Wer schenkt diesem kleinen Überlebenskünstler ein Zuhause, bevor seine Zeit auf der Pflegestelle endet?

Weitere Infos über Kiko und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kiko-2/

https://youtu.be/HwCeUy0j9Kc

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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