Wird Herbi dein treuer Begleiter?

08.08.26 14 288525360
46238 Bottrop - Batenbrock (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Wurftag:
12.06.22 (4 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
550 €
Der 4 jährige Herbi ist Anfang August zusammen mit seiner Schwester in der Pflegestelle in 46238 Bottrop angekommen. Hier zeigt sich der liebenswerte Dackelmann voller Lebensfreude. Mit seiner interessierten und offenen Art möchte er am liebsten überall dabei sein und die Welt entdecken.

Noch ist für Herbi vieles neu.. Aber dackeltypisch reagiert er ziemlich schnell schon souverän und selbstbewusst. Besonders liebt er Ausflüge in den Wald oder ans Wasser. Dort kommt seine Dackelnase voll auf ihre Kosten, denn Schnüffeln gehört für ihn einfach zum perfekten Spaziergang dazu. Trotz seiner Entdeckerlust bleibt er aufmerksam und ist schnell wieder bei seinem Menschen, wenn man ihn anspricht.

Zu seinen Lieblingsbeschäftigungen gehört ausgiebiges Kuscheln. Besonders schön findet er gemeinsame Sofa-Stunden, bei denen er engen Kontakt sucht und die ruhigen Streicheleinheiten genießt. Mit den anderen Hunden in der Pflegestelle zeigt er sich verträglich und offen. Deshalb darf gerne ein Hundekumpel in seiner neuen Familie leben.

Herbi ist ein schlaues Kerlchen, das sehr gerne lernt und neue Dinge schnell versteht. Gleichzeitig bringt er die typisch charmante Dackel-Eigenständigkeit mit. Er denkt gerne selbst mit und sucht kreative Wege, um doch noch an sein Ziel zu kommen, wenn etwas eigentlich nicht erlaubt ist. An seiner Stubenreinheit wird aktuell noch gearbeitet, und bereits nach kurzer Zeit zeigen sich erste Fortschritte.

Für Herbi wünschen wir uns liebevolle Menschen mit Geduld, Verständnis und Freude daran, gemeinsam die Welt zu entdecken. Wer ihm Sicherheit gibt und ihn gleichzeitig liebevoll fördert, wird in ihm einen treuen Begleiter fürs Leben finden.

Herbi ist bereit, sein Herz zu verschenken - vielleicht an Dich.

Herbi ist kastriert, geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt. Nach einer positiven Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr umziehen. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er natürlich mit.

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/herbi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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