Kleiner Fynn sucht Zuhause

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95496 Glashütten (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.17 (9 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
550 €
Fynn ist ein lieber, etwa 9 Jahre alter Dackel-Mix, der großes Glück hatte und der Tötung entkommen konnte. Seit wenigen Wochen lebt er nun in Deutschland und hat in dieser kurzen Zeit eine wunderschöne Entwicklung gemacht.

Anfangs zeigte sich Fynn noch traurig und misstrauisch. Doch Stück für Stück hat er begonnen, sein neues Leben anzunehmen und wieder Vertrauen zu fassen. Inzwischen ist aus ihm ein fröhlicher und aufgeweckter kleiner Kerl geworden, der sich riesig freut, wenn seine Menschen nach Hause kommen, und ihnen immer mehr seine liebevolle Seite zeigt.

Im Haus verhält sich Fynn angenehm ruhig und auch das Alleinebleiben kennt er bereits. Im Auto fährt er gerne mit und Umweltgeräusche bringen ihn nicht so schnell aus der Ruhe. Mit Katzen und sogar Hühnern zeigt er sich entspannt.

Auch wenn Fynn mit seinen neun Jahren bereits zu den Senioren gehört, gehört er noch lange nicht zum alten Eisen. Er genießt Spaziergänge und schafft auch längere Runden problemlos. Dabei läuft er souverän an der Leine und freut sich darauf, gemeinsam mit seinen Menschen unterwegs zu sein.

Besonders schön ist, wie sehr Fynn inzwischen die Nähe zu Menschen genießen kann. Streicheleinheiten findet er mittlerweile richtig toll und auch Berührungen und Untersuchungen lässt er geduldig zu. Selbst beim Tierarzt zeigt er sich unkompliziert. Kinder in seinem neuen Zuhause sollten aufgrund seines Alters und seiner Vorgeschichte bereits etwas größer sein und einen respektvollen Umgang mit Hunden kennen.

Für Fynn wünschen wir uns Menschen, bei denen er nach allem, was hinter ihm liegt, endgültig ankommen darf. Ein liebevolles und verlässliches Zuhause, schöne Spaziergänge, gemütliche Stunden und ganz viel Geborgenheit - viel mehr braucht unser kleiner Dackelmann gar nicht, um glücklich zu sein.

Fynn hat noch jede Menge Lebensfreude zu verschenken und wartet nun auf die Menschen, mit denen er seinen nächsten und hoffentlich schönsten Lebensabschnitt verbringen darf.

Fynn ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr in sein neues Zuhause ziehen.

https://www.youtube.com/watch?v=QB6b3lzyooQ

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/fynn-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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