Unser Troll – ist einfach nur toll!

14.06.25
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RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige-braun, weiß
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
10.06.17 (8 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Mit einem lustigen Schwanzwedeln und einem Strahlen in seinen Kulleraugen begrüßt unser goldiger Troll hoffnungsvoll jeden Besucher. Klingt unspektakulär? Nicht, wenn man seine Vergangenheit kennt! Der ca. 2017 geborene Rüde , lebte bis vor Kurzem friedlich mit zwei Hundefreunden auf dem Gelände einer Fabrik in Zalău in Rumänien, wo die Drei liebevoll von einer dort arbeitetenden Frau versorgt wurden. Doch nachdem es einen unglücklichen Vorfall mit einem Nachbarshund auf dem Fabrikgelände gab, rief der Besitzer des Grundstücks die Polizei. Kurzerhand wurde beschlossen: alle Hunde, auch die drei Friedlichen, müssen sofort weg.

Jetzt sitzt also dieser sanfte, lebensfrohe Hund im öffentlichen Shelter – und er muss dringend dort raus. Denn dort hat er kein Leben, nur Beton, Gitter und das Gefühl, nicht gewollt zu sein.

Unser Troll ist etwa 55 cm groß und 26 kg schwer und hat somit eine tolle, handliche mittlere Größe. Das Familienleben muss man ihm mit Geduld und Nachsicht noch beibringen, aber er bringt schon so vieles mit, was man sich von einem Familienhund wünschen kann: Er ist ausgeglichen, menschenbezogen, liebt Streicheleinheiten, läuft schon sehr gut an der Leine, ist super verträglich mit anderen Hunden und sehr futtermotiviert – perfekt für das spätere Training. Katzen kennt er noch nicht.

Seine alten Narben im Gesicht erzählen noch von seiner Vergangenheit, der Attacke durch den Nachbarshund. Auch seine Rute ist verkürzt. Aber sein Herz ist heil und hoffnungsvoll geblieben. Darf er es an dich verschenken? Denn Troll ist mehr als bereit endlich anzukommen.

Troll reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit seinem EU-Heimtierausweis im Gepäck aus. Voraussetzung hierfür ist eine positive Vorkontrolle. Er wird gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde er sich sehr freuen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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