Meira - freundliche Hündin sucht ihr Für-Immer-Zuhause

08.03.26 24 287200136
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
hellbraun
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt, im Besitz eines EU-Haustierausweises
Wurftag:
15.05.25 (10 Monate 4 Tage alt)
Preis:
500 €
Meira ist eine etwa 10 Monate junge Hündin mit einem Gewicht von rund 14 kg. Sie befindet sich mitten in der Junghundephase und bringt entsprechend viel Energie, Neugier und Lebensfreude mit.

Optisch ist Meira eine echte Schönheit: Ihr kurzes, warm sandfarbenes Fell mit dunkler Maske verleiht ihr einen ausdrucksstarken Blick. Die aufrecht stehenden Ohren und ihre sportliche, kompakte Figur lassen auf mögliche Anteile von nordischen Rassen oder einem Schäferhund-Mix schließen. Mit ihrer eleganten Statur und der leicht geschwungenen Rute wirkt sie aufmerksam, bewegungsfreudig und stets bereit für das nächste Abenteuer.

Charakterlich zeigt sich Meira sehr freundlich, menschenbezogen und verschmust. Sie liebt den Kontakt zu Menschen, genießt Aufmerksamkeit und bringt gleichzeitig eine ordentliche Portion Energie mit. Spielen, rennen und gemeinsam die Welt entdecken gehören für sie genauso dazu wie liebevolle Kuscheleinheiten.

Für Meira wünschen wir uns ein aktives Zuhause, das Freude daran hat, einem jungen Hund Struktur, Sicherheit und liebevolle Führung zu geben. Mit Geduld, klarer Orientierung und ausreichend Auslastung wird sie sich zu einer treuen, lebensfrohen Begleiterin entwickeln, die ihre Menschen jeden Tag aufs Neue begeistert.

Sie reist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert aus. Zudem bringt sie bei ihrer Ausreise ihren EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie in ihr neues Zuhause umziehen. Auch eine Pflegestelle wäre ein guter Neustart für sie.

Hat Meira sich jetzt schon in dein Herz geschlichen? Dann fülle bitte die Selbstauskunft für sie auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/meira/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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