Quax - Bereit für Abenteuer auf vier Pfoten?

08.02.26 24.01.26 69 286829464
26188 Edewecht (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
hellbraun
Wurftag:
01.05.25 (9 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Quax ist ein junger Rüde mit lange Beinen, einem sportlichen, stabilen Körperbau. Er wird mittelgroß bis etwa 55 cm und ist damit der perfekte Begleiter für aktive Menschen, die gerne draußen sind. Geboren wurde er im Mai.

Quax stammt aus unserer Kastrationsaktion in Targusor und wurde dort gemeinsam mit anderen Welpen in Sicherheit gebracht. Ohne Hilfe hätten die Kleinen kaum überlebt - doch Quax hatte das Glück, in einer liebevollen Pflegestelle aufzuwachsen. Dadurch kennt er Menschen, Nähe und Alltagssituationen und hat gelernt, Vertrauen zu fassen.

Von seinem Wesen her ist Quax aufgeschlossen, neugierig und bereit, die Welt zu entdecken. Er beobachtet gerne, lernt schnell und möchte verstehen. In ihm steckt ein Hund, der unbedingt mitdenken will - jemand, der Freude daran hat, gemeinsam mit seinem Menschen Aufgaben zu lösen. Spaziergänge, kleine Abenteuer, Nasenarbeit oder Kopfarbeit? Ganz genau sein Ding.

Mit anderen Hunden versteht er sich sehr gut. Er kommuniziert klar, spielt gerne und zeigt sich sozial. Menschen begegnet er freundlich und interessiert - er möchte dabei sein, mitlaufen, dazugehören. Quax ist kein Hund, der nebenher läuft. Er möchte Teil deines Lebens sein.

Wie alle jungen Hunde steckt er mitten in der Entdecker- und Lernphase. Er möchte geführt, bestärkt und begleitet werden. Wer ihm mit liebevoller Konsequenz zeigt, wie die Welt funktioniert, wird einen Hund an seiner Seite haben, der loyal, aufmerksam und verlässlich ist.

Wenn du dir einen vierbeinigen Partner wünschst, mit dem du gemeinsam aktiv sein, wachsen und erleben möchtest, dann ist Quax genau der richtige Begleiter für dich.

Quax reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, mit EU-Heimtierausweis in sein Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch eine Pflegestelle wäre ein wertvoller Schritt in seine Zukunft.

Bereit für Abenteuer auf vier Pfoten?

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/quax-2/

https://youtu.be/9XHv9Bpo6mU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters